Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt 4.0

Bedingt durch den Wandel in der Arbeitswelt sind unter dem Schlagwort „Arbeit 4.0“ neue sektorenübergreifende Veränderungen der Arbeitsformen und -verhältnisse (u. a. technischer Fortschritt, Digitalisierung, Flexibilisierung) und ihrer Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz in den Brennpunkt der Aufmerksamkeit gerückt.

Der FGÖ unterstützt die Nachhaltigkeit von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) im Förderschwerpunkt 2024 zum Thema Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt 4.0: Digitalisierung, Gesundheitskompetenz und faire Gesundheitschancen. Im Förderschwerpunkt können Betriebe von weiterführenden BGF-Projekten einreichen.

Auf welchen Entwicklungen wird aufgebaut?

Der FGÖ stellt das Thema „BGF in der Arbeitswelt 4.0“ seit 2018 in den Fokus der Projektförderung. Damit soll die Entwicklung innovativer Zugänge unterstützt werden, die sich mit den neuen, durch die zunehmende
Digitalisierung der Arbeitswelt aufkommenden Herausforderungen auseinandersetzten. Um zur Nachhaltigkeit des Themas in Betrieben beizutragen, wurden seither Betriebsprojekte unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen nach internationalen Qualitätskriterien mit inhaltlichem Fokus auf Digitalisierung und Chancengerechtigkeit gefördert, begleitend dokumentiert und übergreifend evaluiert.

Die Ergebnisse und die aus den Projekten hervorgegangenen Beispiele bewährter Praxis sind im Praxisbuch „Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt 4.0“ (Lang, 2. Auflage 2022) zusammengefasst und beinhalten verwendete Ansätze, umgesetzte Maßnahmen, angewandte Instrumente.

Unter dem Begriff „Arbeit 4.0“ werden unter anderem neue Dynamiken hinsichtlich Arbeitsumgebung, -prozessen und -klima verstanden (sog. „New Ways of Working“). Für Betriebe und innerbetriebliche Akteurinnen und Akteure (z. B. Führungskräfte, Mitarbeitende, Präventivdienste) ergeben sich unter anderem neue gesundheitliche Fragestellungen, neue Medien und Zugänge, die in BGF-Konzepten in der Arbeitswelt 4.0 berücksichtigt werden sollten.

Wie kann den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen dabei gerecht werden? Aus diesem Grund müssen Fragen der Zielgruppenorientierung in der Umsetzung der BGF besonders Rechnung getragen werden. Sie verlangt eine konsequente – und zwar über alle BGF-Projektphasen hinweg – Berücksichtigung der arbeitsbedingten Anforderungen und Ressourcen und die Angebote sollen auf das Gestaltungsprinzip „faire Gesundheitschancen“ ausgerichtet sein.

In diesem Zusammenhang erfährt auch das Thema Gesundheitskompetenz immer mehr an Bedeutung. Gesundheitskompetenz stellt eine Grundvoraussetzung für Gesundheit und Chancengerechtigkeit dar, weil sie Menschen dabei unterstützt, gesundheitsbezogene Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen der BGF sollte die Fragestellung adressiert werden, wie Betriebe auf dem Weg zu einer gesundheitskompetenten Organisation unterstützt werden können.

Der Förderschwerpunkt 2024 stellt daher auf die Umsetzung zeitgemäßer BGF-Ansätze in der Arbeitswelt 4.0 unter Aspekten Digitalisierung, Gesundheitskompetenz und fairen Gesundheitschancen ab.

Welche Betriebe können einreichen?

Vorrangig werden Betriebe mit BGF-Gütesiegel gefördert, insbesondere jene, die sich mit den Veränderungen in der Arbeitswelt durch die Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie (Flexibilisierung, Entgrenzung der Arbeit, z. B. durch Telearbeit o. Ä.) und deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten befassen. Die Projekte müssen auf den Ergebnissen des Praxisbuchs „BGF in der Arbeitswelt 4.0“ (Lang, 2. Auflage 2022) aufbauen. Zudem können Betriebe einreichen, die bereits in der Vergangenheit in der FGÖ-Förderschiene „Betriebliche Gesundheitsförderung“ mittels einer Förderung unterstützt wurden und ein BGF-Pilotprojekt abgeschlossen haben.

Förderfähig sind jegliche österreichische Betriebe unabhängig ob gewinnorientiert oder gemeinnützig.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, die bereits im Rahmen des BGF-Projektcalls 2018 oder der BGF-Förderschwerpunkte 2019 bis 2023 unterstützt werden bzw. wurden.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Es können Projekte von Betrieben gefördert werden,

  • die ein qualitätsgesichertes BGF-Nachfolgeprojekt sowohl nach den Leitprinzipien der Luxemburger Deklaration als auch den 15 Qualitätskriterien des Österreichischen Netzwerks BGF umsetzen möchten und
  • die ein BGF-Pilotprojekt abgeschlossen haben, d. h. sich hinsichtlich BGF in der Nachhaltigkeitsphase befinden.

Die eingereichten Projekte sollen – bezogen auf die jeweilige Ausgangssituation und die Rahmenbedingungen des Unternehmens – folgende Aspekte in der Planung und Umsetzung berücksichtigen:

Hinweis: Seitens des FGÖ wird schon in der Vorprojektphase bei der Konzipierung des Projekts ein Erstkontakt angeboten. Hiermit können erste Interessensbekundungen bzw. angestrebte Methoden abgeklärt werden.

Es gelten die allgemeinen Förderbedingungen des FGÖ.

Fristen, Termine und Einreichprozedere

Die Projektanträge können laufend ab dem 1. Jänner 2024 jedoch bis spätestens 30. September 2024 beim FGÖ eingereicht werden.

Ansuchen um Förderung erfolgen ausschließlich online über das Antragstool „FGÖ-Projektguide 2.0“. Dazu benötigen Antragsteller:innen entsprechende Zugangsdaten (Benutzername, Passwort), die über einen Registrierungsprozess zu definieren sind. Förderansuchen im Rahmen dieses Schwerpunkts müssen unter der Projektkategorie „BGF in der Arbeitswelt 4.0“ (Abkürzung: BGF40) eingereicht werden.

Der FGÖ-Projektguide kann jederzeit im Vorhinein zur Planung des Projekts unter Berücksichtigung der Förderbedingungen verwendet werden (vgl. https://projektguide.at/registrierung).

Neben dem Projektkonzept in Abschnitten (Problemstellung, Zielgruppen, Setting und Determinanten, Aktivitäten und Methoden, Projektstruktur, Wissenstransfer) werden Stammdaten zum antragsstellenden Betrieb (Antragsteller:in) benötigt und es muss ein Projektbudget (Gesamtprojektkosten) kalkuliert werden.

Bei der Einreichung des Förderantrags ist besonders zu beachten, dass

  • alle (verpflichtenden) Antragsfelder unter Berücksichtigung der entsprechenden Fragestellungen und Hilfestellungen/Vorlagen ausgefüllt und relevante Beilagen hochgeladen werden müssen,
  • der ausgefüllte Förderantrag über das Menü „Aufgabe“ elektronisch an den FGÖ übermittelt wird.
  • Bitte beachten Sie: ein Förderantrag ist erst vollständig eingereicht, wenn das ausgefüllte und rechtsgültig firmenmäßig unterschriebene Unterschriftenblatt hochgeladen wurde.

Wie ist der Ablauf eines Förderprojekts?

  1. Erstkontakt mit FGÖ : telefonisch oder per E-Mail
  2. Einreichung Antrag + Unterschriftenblatt: laufend ab 01.01.2024 bis 30.09.2024
  3. FGÖ-Begutachtung & Förderentscheid: Begutachtungszeitraum ca. 3 Monate
  4. Fördervereinbarung (unterzeichnet v. Fördernehmer/in und FGÖ)
  5. Auszahlung der 1. Teilrate: nach Retournierung der Fördervereinbarung (innerh. von 30 Tagen)
  6. Controllingbericht, Endbericht + Endabrechnung
  7. Auszahlung der Restrate: nach Abnahme des Controlling- und Endberichts sowie d. Endabrechnung

Welches Budget steht zur Verfügung?

Die Fördersumme pro Projekt beträgt maximal € 30.000,–. In der Budgetkalkulation sollen alle projektrelevanten Kosten (sog. Gesamtprojektkosten) aufgeführt werden, d.h. es müssen auch nicht-förderbare Kosten des beantragten Projekts kalkuliert werden. Die Anträge können laufend ab dem 1. Jänner 2024 eingereicht werden. Die Projektdauer beträgt zwischen 12 und 24 Monaten. Das beantragte Umsetzungsprojekt kann mit folgendem Förderpaket unterstützt werden:

Die Personalkosten der internen Projektleiterin, des internen Projektleiters sind bis zu einem Betrag von max. € 13.000,– förderbar.

Zur Unterstützung bei der Durchführung des Projekts wird die externe Projektbegleitung im Rahmen von maximal 4 Beratertagen à € 1.400,– zzgl. € 600,– Reisekosten (max. € 6.200,–) gefördert.

Befragung und Maßnahmen können bis zu einem Betrag von max. € 10.000,– gefördert werden. Bei der
Förderung von Maßnahmenkosten ist folgendes zu beachten:

  • Konkret förderbar sind Workshops, Kurse und Seminare für die Zielgruppe/Belegschaft zu projektrelevanten Themen, wie beispielsweise Gesundheitskompetenz, Kommunikation und Teamkultur, Zeit- oder Stressmanagement, Chancengerechtigkeit, Resilienz, gesunder Lebensstil.
  • Unter dieser Kostenart können auch Befragungen der Mitarbeiter:innen zu Beginn und am Ende des Projekts gefördert werden.
  • Die Übernahme von Kosten für Infrastrukturanschaffungen und Anschaffungen von Anlagegütern, wie beispielsweise die Gestaltung eines Fitnessraums, eines Ruheraums, Hard- und Software o.ä.m. sind innerhalb dieser Pauschale in der BGF-Förderschiene nicht vorgesehen.
  • In jedem Fall ist jede geplante Maßnahme für die Förderung im Rahmen der Maßnahmenpauschale durch den Fördergeber vor Umsetzung zu genehmigen und spätestens mit dem Controllbericht ein
    Maßnahmenkatalog vorzulegen.
  • Für den Endbericht müssen die Maßnahmen strukturiert mit Hilfe einer Vorlage am Projektende
    beschrieben werden.

Zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung innerbetrieblicher Akteurinnen und Akteure (wie z. B. Projektleitung, Führungskräfte, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) stellt der FGÖ einen Betrag von max. € 800,– zur Verfügung, wie z. B. einschlägige Fort-/Weiterbildungen aus FGÖ-Seminarprogrammen, einschlägige Konferenzen.

Empfohlen wird eine Selbstevaluation des Projekts (z. B. durch die externe Projektbegleitung unterstützt). Das Grobkonzept für die Evaluation soll bereits im Förderantrag beschrieben sein, die internen Evaluationsprozesse und -ergebnisse sollen in den Controllingbericht einfließen.

Hinweis: Zusätzlich werden die im Rahmen des Förderschwerpunkts geförderten Projekte übergreifend durch den FGÖ evaluiert. Die Fördernehmer verpflichten sich für die vom FGÖ durchgeführte externe Evaluation des Förderschwerpunkts zur Verfügung zu stehen, z. B. in Form einer Kurzbefragung von Projektteammitgliedern.

Übersicht: Förderpaket

  • Personalkosten für die interne Projektleitung (andere Personalkosten sind prinzipiell anerkennbar, jedoch nicht förderbar) max. € 13.000,00
  • Externe Projektbegleitung, max. 4 Tage à € 1.400,00 zzgl. € 600,00 Reisekosten  max. € 6.200,00
  • Befragung und Maßnahmen (inkl. Dokumentation) max. € 10.000,00
  • Fort-/Weiterbildung zur internen Qualifizierung/Kompetenzentwicklung (z. B. FGÖ-Seminarprogramm „BGF Know-how“ oder „Bildungsnetzwerk“, BGM Academy)  max. € 800,00

Summe max. € 30.000,00

Wo bekommen Betriebe weitere Informationen?

Empfohlen wird neben der Kontaktaufnahme mit dem FGÖ auch eine Kooperation mit dem Österreichischen Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF) und der jeweiligen BGF-Servicestelle.

Nähere Informationen zum BGF-Förderschwerpunkt 2024 „BGF in der Arbeitswelt 4.0“ erhalten Sie vom
BGF-Team des FGÖ.

Dr. Gert Lang / Gesundheitsreferent BGF, 01/895 04 00-210, Gert.Lang@goeg.at

Ina Rossmann-Freisling, BA MA / Health Expert für BGF, 01/895 04 00-220, Ina.Rossmann-Freisling@goeg.at

Bettina Grandits, MBA / Fördermanagerin, 01/895 04 00-727, Bettina.Grandits@goeg.at