Einreichtermine und Projekt-Calls
Aktuelle Projektcalls des FGÖ
Folgende Projektcalls werden im Jahr 2026 ausgelobt.
- "Kinder essen gesund - Kinder trinken Wasser. Wasserschulen - Transfer eines bewährten Konzeptes" im Rahmen der Initiative „Kinder essen gesund – KEGI“, mit der Einreichfrist der Anträge bis 16.03.2026
- "Act, Belong, Commit: Aktiv werden, Kompetenzen stärken, Beziehungen pflegen für psychosoziale Gesundheit junger Menschen in Zeiten zunehmender Digitalisierung", mit der Einreichfrist der Kurzkonzepte bis 25.02.2026
- "Kommunale Gesundheitsförderungsimpulse" , mit der Einreichfrist der Anträge bis 16.03.2026
- "Betriebliche Gesundheitsförderung regional: Kleine Betriebe - große Wirkung", mit der Einreichfrist der Kurzkonzepte bis 01.10.2026
Einreichtermine für Projekte im Rahmen der Förderprogramme
AKTUELLES: Die für das Jahr 2026 zur Verfügung stehenden Fördermittel sind aufgrund eines sehr hohen Antragsaufkommens zum jetzigen Zeitpunkt bereits nahezu ausgeschöpft. Aufgrund dessen schließt der Fonds Gesundes Österreich die Förderprogramme im Bereich der Praxisorientierten Projekte und der Betrieblichen Gesundheitsförderung vorübergehend.
Die Förderprogramme „Fort- und Weiterbildung, sowie Vernetzung“, sowie der BGF-Fördercall „BGF regional: Kleine Betriebe – große Wirkung“ bleiben weiterhin geöffnet. Zu den jeweiligen Rahmenbedingungen und Förderkriterien kann zu diesen Förderprogrammen weiterhin eingereicht werden. Nachdem das Arbeitsprogramm für das Jahr 2027 beschlossen wurde (voraussichtlich Anfang Dezember 2026), werden die Förderprogramme wieder geöffnet.
Über Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme unter € 100.000,00 entscheidet die Geschäftsstelle des Fonds Gesundes Österreich. Diese unterliegen keinen Einreichfristen und können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Hinweis: Es gilt zu beachten, dass die Bearbeitung von Förderanträgen derzeit in der Regel bis zu vier Monate dauert. Anträge im "Förderprogramm Fort- und Weiterbildung und Vernetzung" sind mindestens 4 Monate vor der Veranstaltung einzureichen, um mit der rechtzeitigen Bearbeitung des Antrags, die notwendige Fördergeber-Präsenz auf allen projektbezogenen, analogen und digitalen Druckwerken, Publikationen (siehe Abschnitt "Logoregelung" der Förderbedingungen) zu gewährleisten.
Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme ab € 100.000,00 werden zusätzlich vom wissenschaftlichen Beirat geprüft und vom Kuratorium entschieden. Auch Projekte mit einer beantragten Förderquote von über 80 % der beantragten Gesamtprojektkosten werden ausnahmslos dem Kuratorium vorgelegt.
Bitte beachten Sie, dass für diese Projekte ein fixer Einreichtermin definiert wurde:
- 16.03.2026
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