Direkt zum Inhalt

Projektförderung - das Wichtigste im Überblick

Eine Kernaufgabe des Fonds Gesundes Österreich ist die Projektförderung. Gefördert werden Projekte, also zeitlich begrenzte Aktivitäten im Feld der Gesundheitsförderung und Primarprävention, denen ein umfassender Gesundheitsbegriff zugrunde liegt. Die Projektförderung dient der innovativen Entwicklung neuer Ansätze sowie dem Transfer von erfolgreichen und erprobten Methoden in neue oder erweiterte Kontexte (Settings, Zielgruppen, Regionen).

Zahlreiche vielversprechende, innovative Projektvorhaben werden beim FGÖ eingereicht. Die Projektanträge stehen zunehmend in einem Wettbewerb um die verfügbaren Mittel, es können nur die qualitativ besten Anträge gefördert werden. Entscheidend für eine erfolgreiche Auswahl/positive Projektentscheidung sind dabei auch Faktoren wie Nachhaltigkeit, Umsetzbarkeit, Chancengerechtigkeit, Reichweite und erwartete Wirkung. Diese werden herangezogen, um jene Projekte zu identifizieren, die das größte Potenzial zur Förderung der Gesundheit aufweisen. So kann es auch dazu kommen, dass Anträge abgelehnt werden müssen, obwohl sie den Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung entsprechen.

Foto: © VisualPro/ AdobeStock

Grafik: Personen bei der Planung eines Projektes

Detailinformationen

Text

Förderanträge können ausschließlich mittels Online-Antrag im FGÖ-Projektguide gestellt werden. Mit diesem Online-Instrument werden Sie schrittweise dabei unterstützt, einen Projektantrag zu entwerfen und diesen zu beantragen. Nutzen Sie die

Wichtiger Hinweis: Der Antrag gilt erst ab Einlangen des Unterschriftenblattes als eingereicht, dieses kann direkt in den FGÖ-Projektguide hochgeladen werden.

Text

Text
  • Projekte der Sekundär- bzw. Tertiärprävention
  • biomedizinische Primärpräventionsprojekte
  • Projekte, die auf Einzelpersonen bzw. Einzelfallberatungen ausgerichtet sind
  • Psychotherapie
  • Projekte und Maßnahmen, die in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Sozialversicherung fallen bzw. aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt werden
  • Forschungsprojekte
  • Projekte, die bereits begonnen haben
  • Infrastruktur bzw. laufender Betrieb von Organisationen und Einrichtungen

Text

Eine Förderung des FGÖ stellt grundsätzlich eine anteilige Finanzierung dar. Der Fonds Gesundes Österreich fördert bis zu 80% der anerkennbaren Gesamtprojektkosten. (In begründeten Fällen kann eine Förderung bis zu 100 % betragen. Sollten Sie einen Förderantrag, mit einer Förderquote von über 80 % planen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit einem Gesundheitsreferenten bzw. einer Gesundheitsreferentin auf.)

In den jeweiligen Förderprogrammen werden unterschiedliche Förderregelungen und somit unterschiedliche Förderquoten festgelegt. 

Bei einzelnen Förderprogrammen wird eine Paketförderung vorgenommen. Es wird ein bestimmtes Förderpaket, mit vom Fonds Gesundes Österreich vorgegeben Budgetpositionen und jeweiligen maximalen Summen, definiert und gefördert. Dies wird derzeit bei den Förderprogrammen „Betriebliche Gesundheitsförderung - nachhaltig und innovativ“, „Kommunale Gesundheitsförderungsimpulse“ und „Fort- und Weiterbildung, Vernetzung und Selbsthilfetage“ angewendet.

Die restlichen Projektkosten müssen durch Eigenmittel oder weitere Finanziers gedeckt werden.

NEU: Es werden nicht nur Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme ab € 100.000,00 vom wissenschaftlichen Beirat geprüft und vom Kuratorium entschieden, sondern auch Projekte mit einer beantragten Förderquote von über 80 % der beantragten Gesamtprojektkosten. Zudem gilt für Projektanträge, mit einer beantragten Fördersumme über 80 % der beantragten Gesamtprojektkosten, dass Letters of Intent (im Sinne einer inhaltlichen Unterstützungserklärung) von für den Projektkontext relevanten Stakeholder (Länder, Gemeinden, Sozialversicherung etc.) vorgelegt werden müssen. 

Text

Die Bearbeitung von Förderanträgen dauert derzeit in der Regel bis zu vier Monate. Wenn der Antrag unvollständig ist oder Rückfragen für die Bearbeitung nötig sind, verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend.

Text

Bereits vor Ausarbeitung eines Förderantrags im FGÖ-Projektguide besteht die Möglichkeit, einmalig eine Rückmeldung durch die FGÖ-Geschäftsstelle zu Ihrer konkreten Projektidee und Fragestellungen diesbezüglich zu erhalten. Sie können die Geschäftsstelle gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. 

Um Ihnen gezielt Auskunft darüber geben zu können, ob Ihre Projektidee grundsätzlich anschlussfähig an die Förderbedingungen des FGÖ ist, wird eine Skizzierung folgender Informationen empfohlen:

  • Projektträger/Einreichende Organisation, inkl. Kontakt Projektleitung/Ansprechperson und wesentliche Partner
  • Geplante Projektdauer; geplantes Einreichdatum des Förderansuchens
  • Beschreibung der Projektidee und deren Umsetzung (max. 3 Seiten), bitte auf die Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung eingehen.
  • Projektbudget: grobe Einschätzung großer Budgetpositionen, geplante beantragte Fördersumme beim FGÖ und restliche geplante Kofinanzierung des Projekts
  • Formulierung von Fragestellungen (max.5), die in der Rückmeldung der Geschäftsstelle behandelt werden sollen

Wichtig: Die Übermittlung einer Projektidee ersetzt die Einreichung eines Förderansuchens via FGÖ-Projektguide nicht! Zudem stellt die Rückmeldung der Geschäftsstelle zum Projektvorhaben KEINEN FÖRDERENTSCHEID dar.

Für Projekt-Calls oder Förderschwerpunkte gemäß aktuellem FGÖ-Arbeitsprogramm gelten zudem möglicherweise eigene Fristen oder definierte Stichtage. Details dazu finden Sie unter der Rubrik „Einreichtermine und Projekt-Calls“.

Text

Ein  Blick in das FGÖ Bildungsnetzwerk - Seminarprogramm lohnt sich! Die Inhalte der angebotenen Seminare reichen von den Grundlagen der Gesundheitsförderung, Planung und Umsetzung von Gesundheitsförderungsprojekten bis hin zur Vermittlung von fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen und kann bei einem Projekt-Vorhaben unterstützen!

Falls Sie noch Fragen haben, stehen die thematisch zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Auskünfte bereit