Antragsstellung - FGÖ-Projektguide
Förderanträge können ausschließlich mittels Online-Antrag im FGÖ-Projektguide gestellt werden. Mit diesem Online-Instrument werden Sie schrittweise dabei unterstützt, einen Projektantrag zu entwerfen und diesen zu beantragen. Nutzen Sie die
- Neuregistrierung oder
- Login
Wichtiger Hinweis: Der Antrag gilt erst ab Einlangen des Unterschriftenblattes als eingereicht, dieses kann direkt in den FGÖ-Projektguide hochgeladen werden.
Unter den jeweiligen Förderschwerpunkten, finden Sie die Arbeitsbereiche und Schwerpunkte der Gesundheitsreferent:innen und Fördermanager:innnen, sowie die Kontaktdaten. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Der FGÖ fördert:
- Projekte als zeitlich begrenzte Aktivität
- Projekte, die der Gesundheitsförderung und Primärprävention zuordenbar sind
- Projekte, die den Qualitätskriterien entsprechen
- Projekte, die sich an den Förderschwerpunkten orientieren
- Projekte, die auch nach ihrer Laufzeit weiter wirken
Der FGÖ fördert nicht:
- Projekte der Sekundär- bzw. Tertiärprävention
- biomedizinische Primärpräventionsprojekte
- Projekte, die auf Einzelpersonen bzw. Einzelfallberatungen ausgerichtet sind
- Psychotherapie
- Projekte und Maßnahmen, die in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Sozialversicherung fallen bzw. aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt werden
- Forschungsprojekte
- Projekte, die bereits begonnen haben
- Infrastruktur bzw. laufender Betrieb von Organisationen und Einrichtungen
Beim Ausmaß der Förderung unterscheidet der FGÖ in folgende Förderstrategien
Initiative: Eine Initiative ist ein Angebot des FGÖ zu einem konkret definierten Schwerpunktthema, das entweder mindestens einen Förderschwerpunkt und/oder einen Projektcall enthält und zu dem umfangreiche Begleitmaßnahmen wie Vernetzungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit und ggf. eine projektübergreifende Evaluation durchgeführt werden.
Projektcall: Zeitlich begrenzte Einladung zur Projekteinreichung zu einem eng definierten Thema mit speziell festgelegten Förderkonditionen. Die Förderquote beläuft sich in der Regel auf zwei Drittel der anerkannten Projektkosten.
Förderschwerpunkt: Pilotprojekte zu definierten Förderschwerpunkten, zu früheren Projektcalls und zu weiteren innovativen Fragestellungen (Details im Arbeitsprogramm oder unter Förderschwerpunkte). Die Förderquote liegt in der Regel bei zwei Drittel der anerkannten Projektkosten.
Innovationenförderung: Projekte zu besonders innovativen Fragestellungen außerhalb der Förderschwerpunkte und Projektcalls des Rahmenarbeitsprogramms 2024-2028. Die Förderquote beläuft sich in der Regel auf ein Drittel bis zwei Drittel der anerkannten Projektkosten.
Grundsätzlich gilt, dass bei jeder dieser Varianten in begründeten Fällen (z.B. bei hoher Priorität des Themas und/oder der Zielgruppe und/oder der Methode, bei vielversprechender Innovation; mit Begleitforschung zu Wirksamkeit) auch eine Förderquote von max. 80 % genehmigt werden kann.
Hinweis: Die restlichen Projektkosten müssen durch Eigenmittel oder weitere Finanziers gedeckt werden.
Bearbeitungsfristen
Die Bearbeitung von Förderanträgen dauert derzeit in der Regel bis zu vier Monate. Wenn der Antrag unvollständig ist oder Rückfragen für die Bearbeitung nötig sind, verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend.
Rückmeldung zu Ihrer Projektidee
Bereits vor Ausarbeitung eines Förderantrags im FGÖ-Projektguide besteht die Möglichkeit, einmalig eine Rückmeldung durch die FGÖ-Geschäftsstelle zu Ihrer konkreten Projektidee und Fragestellungen diesbezüglich zu erhalten. Sie können die Geschäftsstelle gerne per EMail oder telefonisch kontaktieren. Dazu finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Förderschwerpunkte auch die dazugehörigen Ansprechpersonen des FGÖ.
Um Ihnen gezielt Auskunft darüber geben zu können, ob Ihre Projektidee grundsätzlich anschlussfähig an die Förderbedingungen des FGÖ ist, wird eine Skizzierung folgender Informationen empfohlen:
- Projektträger/Einreichende Organisation, inkl. Kontakt Projektleitung/Ansprechperson und wesentliche Partner
- Geplante Projektdauer; geplantes Einreichdatum des Förderansuchens
- Beschreibung der Projektidee und deren Umsetzung (max. 3 Seiten), bitte auf die Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung eingehen (Nutzen Sie auch Projekterfahrungen aus bereits geförderten Projekten!)
- Projektbudget: grobe Einschätzung großer Budgetpositionen, geplante beantragte Fördersumme beim FGÖ und restliche geplante Kofinanzierung des Projekts
- Formulierung von Fragestellungen (max.5), die in der Rückmeldung der Geschäftsstelle behandelt werden sollen
Wichtig: Die Übermittlung einer Projektidee ersetzt die Einreichung eines Förderansuchens via FGÖ-Projektguide nicht! Zudem stellt die Rückmeldung der Geschäftsstelle zum Projektvorhaben KEINEN FÖRDERENTSCHEID dar.
Für Projekt-Calls oder Förderschwerpunkte gemäß aktuellem FGÖ-Arbeitsprogramm gelten zudem möglicherweise eigene Fristen oder definierte Stichtage. Details dazu finden Sie unter der Rubrik „Einreichtermine und Projekt-Calls“.
Fortbildungsangebote für Antragsteller/innen
Ein Blick in das FGÖ Bildungsnetzwerk - Seminarprogramm lohnt sich! Die Inhalte der angebotenen Seminare reichen von den Grundlagen der Gesundheitsförderung, Planung und Umsetzung von Gesundheitsförderungsprojekten bis hin zur Vermittlung von fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen und kann bei einem Projekt-Vorhaben unterstützen!
Falls Sie noch Fragen haben, stehen die thematisch zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Auskünfte bereit