Förderantrag stellen
Wir freuen uns, dass Sie beim FGÖ ein Projekt zur Förderung einreichen wollen. Förderansuchen an den FGÖ sind mittels Online-Antrag im FGÖ-Projektguide unter projektguide.at zu stellen. Mit diesem Online - Instrument werden Sie schrittweise dabei unterstützt, einen Projektantrag zu entwerfen und einzureichen.
Es wird empfohlen, Projekte zumindest vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen. Bereits vor dem Datum der Einreichung begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Ein Projektstart ohne Förderzusage, also auf eigenes Risiko, ist grundsätzlich nach rechtsgültiger Einreichung des Antrags möglich, wird jedoch nicht empfohlen. Der Abdruck des FGÖ-Kombilogos vor positivem Förderentscheid ist nicht gestattet.
Werden unvollständig und/oder unrichtig eingebrachte Förderanträge an den FGÖ übermittelt, kann der/die Antragsteller/in aufgefordert werden, innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist (max. zwei Wochen) die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Gelingt dies nicht, liegt ein Ablehnungsgrund vor. Dies gilt auch für die Beantwortung von inhaltlichen und kaufmännischen Nachfragen zum Antrag.
KI-generierte Texte
Die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) sind heutzutage sehr vielfältig und können von hohem Nutzen sein. Gleichzeitig sind damit auch Herausforderungen und Risiken verbunden, etwa in Bezug auf Datenschutz, Urheberrechte, Falschinformation, Diskriminierung. Die GÖG unterstützt einen verantwortungsvollen und ethisch reflektierten Umgang mit KI.
Auch bei Förderanträgen bzw. im Rahmen der Förderabwicklung wird KI zunehmend eingesetzt, zum Beispiel zur Strukturierung von Inhalten, für Übersetzungen oder zur sprachlichen Überarbeitung. Für den FGÖ gilt: Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit des gegenständlichen Projektvorhabens im Förderantrag sicherzustellen, ist bei KI-Nutzung zur Erstellung des Antrags anzugeben, wofür die KI verwendet wurde. Gleiches gilt für die Verwendung von KI im Zuge der Berichtslegung.
Folgender Textbaustein soll dafür verwendet werden:
„Dieser Absatz/Abschnitt/Antrag wurde mit Unterstützung von generativer künstlicher Intelligenz zur [Zutreffendes bitte auswählen: Ideengenerierung/Strukturierung/Umformulierung/Übersetzung/Literaturrecherche…] erstellt und anschließend von Menschen geprüft. Die fachliche Verantwortung liegt bei den Autorinnen und Autoren.“
Von der Antragseinreichung bis zur Endabrechnung
Nach Einreichung des Projektantrags wird dieser inhaltlich sowie kaufmännisch begutachtet. Wird das Projekt positiv entschieden, erfolgt eine schriftliche Verständigung (Ebenso erfolgt bei Ablehnung eine schriftliche Verständigung). Ist die Restfinanzierung noch nachzuweisen oder wurden inhaltliche Auflagen formuliert, wird eine Förderzusage versendet, in der die zu erfüllenden Bedingungen und nachzureichenden Unterlagen angeführt sind. Darin werden auch die Fristen festgehalten, innerhalb dieser die Nachreichungen zu erfolgen haben. Die Förderzusage erlischt, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden. Zu beachten ist, dass aus der Förderzusage noch kein rechtsgültiger Förderanspruch entsteht. Die Fördervereinbarung wird erstellt, wenn die Restfinanzierung geklärt und etwaige Auflagen erfüllt sind. Diese enthält detaillierte Förderbedingungen, Fristen und Informationen zur Berichtslegung, Zwischen- und Endabrechnungen und Auszahlungsmodalitäten.
