Förderantrag stellen
Wir freuen uns, dass Sie beim FGÖ ein Projekt zur Förderung einreichen wollen. Förderansuchen an den FGÖ sind mittels Online-Antrag im FGÖ-Projektguide unter projektguide.at zu stellen. Mit diesem Online - Instrument werden Sie schrittweise dabei unterstützt, einen Projektantrag zu entwerfen und einzureichen.
NEU: Bei Antragsstellung in der neuen Version des FGÖ-Projektguide ist vorab KEINE Registrierung in der FGÖ-Kontaktdatenbank mehr notwendig. Nutzen Sie direkt die Registrierung im Projektguide.
Es wird empfohlen, Projekte zumindest vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen. Bereits vor dem Datum der Einreichung begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Ein Projektstart ohne Förderzusage, also auf eigenes Risiko, ist grundsätzlich nach rechtsgültiger Einreichung des Antrags möglich, wird jedoch nicht empfohlen. Der Abdruck des FGÖ-Kombilogos vor positivem Förderentscheid ist nicht gestattet.
Werden unvollständig und/oder unrichtig eingebrachte Förderanträge an den FGÖ übermittelt, kann der/die Antragsteller/in aufgefordert werden, innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist (max. drei Wochen) die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Gelingt dies nicht, liegt ein Ablehnungsgrund vor. Dies gilt auch für die Beantwortung von inhaltlichen und kaufmännischen Nachfragen zum Antrag.
Von der Antragseinreichung bis zur Endabrechnung
Nach Einreichung des Projektantrags wird dieser inhaltlich sowie kaufmännisch begutachtet. Wird das Projekt positiv entschieden, erfolgt eine schriftliche Verständigung (Ebenso erfolgt bei Ablehnung eine schriftliche Verständigung). Ist die Restfinanzierung noch nachzuweisen oder wurden inhaltliche Auflagen formuliert, wird eine Förderzusage versendet, in der die zu erfüllenden Bedingungen und nachzureichenden Unterlagen angeführt sind. Darin werden auch die Fristen festgehalten, innerhalb dieser die Nachreichungen zu erfolgen haben. Die Förderzusage erlischt, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden. Zu beachten ist, dass aus der Förderzusage noch kein rechtsgültiger Förderanspruch entsteht. Die Fördervereinbarung wird erstellt, wenn die Restfinanzierung geklärt und etwaige Auflagen erfüllt sind. Diese enthält detaillierte Förderbedingungen, Fristen und Informationen zur Berichtslegung, Zwischen- und Endabrechnungen und Auszahlungsmodalitäten.
