Die Fördervergabe erfolgt auf Grundlage:
- der allgemeinen Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
- der Förderrichtlinie des Fonds Gesundes Österreich, mit Beschluss des Kuratoriums vom 9.6.2016
Die Förderbedingungen sind so einfach und transparent wie möglich, müssen aber natürlich auch so umfangreich wie nötig sein, um den gesetzlichen Vorgaben und dem sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln zu entsprechen. Die aus der allgemeinen Rahmenrichtlinie und der Förderrichtlinie des Fonds Gesundes Österreich definierten Förderbedingungen beinhalten:
Darüber hinaus wird eine Förderung dann gewährt, wenn sich das eingereichte Projekt an den Förderschwerpunkten orientiert und mit den Qualitätskriterien übereinstimmt. Diese sind auch im FGÖ-Projektguide angeführt und spiegeln sich in dessen Fragstellungen wieder.
Zentraler Teil der Qualitätsentwicklung eines Projektes ist die Evaluation. Bestimmte Erfordernisse sind dabei zu beachten und zu erfüllen.