Nach Einreichung des Projektantrags wird dieser inhaltlich sowie kaufmännisch begutachtet. Wird das Projekt positiv entschieden, erfolgt eine schriftliche Verständigung (Ebenso erfolgt bei Ablehnung eine schriftliche Verständigung). Ist die Restfinanzierung noch nachzuweisen oder wurden inhaltliche Auflagen formuliert, wird eine Förderzusage versendet, in der die zu erfüllenden Bedingungen und nachzureichenden Unterlagen angeführt sind. Darin werden auch die Fristen festgehalten, innerhalb dieser die Nachreichungen zu erfolgen haben. Die Förderzusage erlischt, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden. Zu beachten ist, dass aus der Förderzusage noch kein rechtsgültiger Förderanspruch entsteht. Die Fördervereinbarung wird erstellt, wenn die Restfinanzierung geklärt und etwaige Auflagen erfüllt sind. Diese enthält detaillierte Förderbedingungen, Fristen und Informationen zur Berichtslegung, Zwischen- und Endabrechnungen und Auszahlungsmodalitäten.