Fort- und Weiterbildung und Vernetzung

Es können Veranstaltungen gefördert werden, die sich an Multiplikator:innen und Expert:innen richten und aktuelle, konkrete und innovative Beiträge zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung, entsprechend dem gültigen Arbeitsprogramm des FGÖ, leisten.

Der Fonds Gesundes Österreich unterstützt in dieser Förderkategorie auch die Fortbildungsaktivitäten der Selbsthilfebewegung (z.B. Selbsthilfetage).

In dieser Förderschiene werden zudem postgraduelle Lehrgänge mit Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung z.B. Public Health Lehrgänge mit max. € 10.000,00 pro Lehrgang zum Zwecke der Vergabe von Stipendien gefördert.

Lehrgänge, sowie zusammenhängende Seminar- und Workshopreihen sind ebenso förderbar. 

Wiederholte Einreichungen und Förderungen für den gleichen Themenbereich sowie mehrmalige Einreichungen desselben Antragstellers sind mit entsprechender Begründung möglich.

Nicht förderbar sind einzelne Seminare und Fortbildungen in einzelnen Einrichtungen (wie beispielsweise Seminare für Mitarbeiter:innen eines Unternehmens oder für Lehrer:innen einzelner Schulen) sowie reine Wissens- oder Informationsvermittlung an die Zielgruppe(n) eines Gesundheitsförderungsprojekts (z.B. Gesundheitstag). Solche Maßnahmen können im Rahmen von praxisorientierten Projekten gefördert werden. Ebenso kann für Veranstaltungen, die sich an die Gesamtbevölkerung richten z.B. Lifestyle-Events mit Messecharakter keine Förderung gewährt werden. 

2025 stehen für dieses Förderprogramm € 192.000,- zur Verfügung.

Projektart

Konferenzen, Symposien, Tagungen, Netzwerke, sowie Lehrgänge und zusammenhängende Seminar- und Workshopreihen mit eindeutigem Bezug zu Gesundheitsförderung und Primärprävention

Zielgruppe(n)

Multiplikator:innen und Expert:innen der Gesundheitsförderung und umfassenden Primärprävention

Förderpaket

Es wird ein bestimmtes Förderpaket, mit vom Fonds Gesundes Österreich vorgegeben Budgetpositionen und jeweiligen maximalen Summen, definiert und gefördert:

Die Fördersumme pro Projekt beträgt maximal € 20.000,–

Externe Honorarkosten sind bis zu einem Betrag von max. € 5.000,00 förderbar. Das sind externe Referent:innen, Vortragende, Dolmetscher:innen, Fotograf:innen, Grafiker:innen etc.

Externe Sachkosten sind bis zu einem Betrag von max. € 15.000,00 förderbar. Das sind Mietkosten, Reise- und Übernachtungskosten der Referent:innen, Technik während der Veranstaltung, Druckwerke etc.

Nicht Teil dieses Förderpaketes sind interne Personalkosten bzw. Personalkosten der antragsstellenden Organisation, sowie Overheadkosten.

Hinweis: Bei Einreichung ist eine gesonderte Budgetvorlage (Vorlage Budget Fort- und Weiterbildung und Vernetzung) zu verwenden.

Einreichfristen

Die Anträge können unterjährig jederzeit und auf Basis des vorgegebenen Förderpaketes eingereicht werden. 
Es gilt zu beachten, dass in dieser Kategorie der Antrag mindestens 4 Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden muss, um diesen rechtzeitig bearbeiten zu können und um die notwendige Fördergeber-Präsenz auf allen projektbezogenen, analogen und digitalen Druckwerken, Publikationen (siehe Logoregelung) zu gewährleisten. 

Förderantrag stellen

Informationen zum Ablauf von der Antragseinreichung bis zur Abrechnung finden Sie hier.

Im Rahmen der Antragsbegutachtung werden in weiterer Folge folgende Bewertungskriterien zur Bemessung der Höhe des Fördergesamtpakets herangezogen: 
a) Zielgruppe sind Multiplikator:innen und Expert:innen der Gesundheitsförderung und umfassenden Primärprävention, 
b) inhaltliche und methodische Umsetzung des Multiplikator:innenansatzes und 
c) der Inhalt der beantragten Maßnahmen umfasst aktuelle, konkrete und innovative Beiträge zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung entsprechend des gültigen Arbeitspro-gramms des FGÖ. 
Nur die umfänglichsten und diesen Kriterien am besten entsprechenden Einreichungen können mit der maximal möglichen Fördersumme ausgestattet werden.
 

Ansprechperson

Ina Rossmann-Freisling, BA, MA

Health Expert

+43 1 895 04 00-722
ina.rossmann-freisling@goeg.at