Pilotprojekte in der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Der FGÖ unterstützt Betriebe durch Anstoßfinanzierungen in der Einführung der BGF mittels eines Pilotprojektes. Der FGÖ fördert grundsätzlich bei BGF-Projekten ausschließlich den Projektprozess anteilig. Hintergrund ist die Zielsetzung für ein tieferes Verständnis des Werts und der Bedeutung eines partizipativen und prozesshaften Vorgehens im Sinne der Gesundheitsförderung.

Setting

Betriebe; Fokus auf Kleinst- , Klein- und Mittelbetriebe

Antragssteller:in

Unternehmen

Projektart

Umsetzungsprojekte der Betrieblichen Gesundheitsförderung und umfassenden Primärprävention

Inhaltlicher Fokus

"Betriebliche Gesundheitsförderung - Gesundheitliche Chancengerechtigkeit am Arbeitsplatz"

Als besonders förderwürdig eingestuft werden Entwicklungsprojekte, die aktuelle Herausforderungen aus den Bereichen Klimawandel und demographische Entwicklung aufgreifen sowie die COVID-19-Pandemie berücksichtigen, wenn diese verhältnisorientierte BGF-Ansätze darstellen und mit ganzheitlicher Herangehensweise bearbeitet werden:

  • Aktive Mobilität von Beschäftigten unter Berücksichtigung von bewährten Betriebsbeispielen.
  • Betriebliches Übergangsmanagement zur proaktiven, präventiven und gesundheitsförderlichen Gestaltung des Übergangs von der Erwerbs- in die nachberufliche Phase, um Risiken eines kritischen Lebensereignisses bzw. -übergangs zu reduzieren bzw. dafür Bewältigungsressourcen auf- und auszubauen.
  • Veränderungen in der Arbeitswelt, die sich durch die Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie beschleunigt haben (Digitalisierung, Flexibilisierung, Entgrenzung der Arbeit, wie z.B. Telearbeit oder Ähnliches).

Untergrenze für Einreichung

ab € 5.000,- eingereichte Gesamtprojektkosten

Förderhöhe

Betriebe erhalten für BGF-Projekte, unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen, ein oder mehrere Unternehmen eines Konzerns oder andere Betriebszusammenschlüsse (Technologie-Cluster etc.) als Antragsteller:in auftreten und unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert agieren oder nicht, im Förderungsfall je nach Belegschafts-/Zielgruppengröße folgende maximale Förderbeträge der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten:

  • bis 49 Personen: Maximal die vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten
  • von 50 bis 99 Personen: Maximal 2/3 der vom FGÖ  anerkennbaren Prozesskosten
  • von 100 bis 250 Personen: Maximal 1/2 der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten
  • ab 251 Personen: Maximal 1/3 der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten

Prozesskosten

Unter Prozesskosten werden Kosten für folgende Leistungen verstanden:

  • Personalkosten der internen Projektleitung  
  • externe Begleitung bei der Projektdurchführung
  • Diagnoseerstellung durch Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiter- und Managementbefragungen, betriebliche Gesundheitskonferenzen oder ähnliche partizipative Instrumente
  • externe Gesundheitszirkelmoderation
  • Gesundheitsberichterstellung
  • externe Beratung bei der Maßnahmenplanung
  • externe Prozessevaluation
  • externe Leistungen zur Projektdokumentation
  • Kapazitätsbildung und Nachhaltigkeitssicherung durch BGF-spezifische Qualifizierung betriebsinterner Akteurinnen und Akteure
  • Ergebnisevaluation
  • internes Projektmarketing

Maßnahmenkosten 

Kleinst- und Kleinbetriebe können im Förderungsfall zusätzlich zur individuell ermittelten Prozesskostenförderung einen Pauschalbetrag für die Abdeckung von Maßnahmenkosten beantragen und erhalten. Diese Zuerkennung erhalten können je nach Belegschafts-/Zielgruppengröße:

  • Betriebe bis maximal 25 Personen mit einer maximalen Höhe von € 3.000,-
  • Betriebe bis maximal 49 Personen mit einer maximalen Höhe von € 2.000,-

Bei der Förderung von Maßnahmenkosten im Rahmen der Maßnahmenpauschale ist folgendes zu beachten:

  • Konkret förderbar sind Workshops, Kurse und Seminare zu projektrelevanten Themen, wie beispielsweise Gesundheitskompetenz, Kommunikation und Teamkultur, Zeit- oder Stressmanagement, Chancengerechtigkeit, Resilienz, Ernährung.
  • Die Übernahme von Kosten für Infrastrukturanschaffungen und Anschaffungen von Anlagegütern, wie beispielsweise die Gestaltung eines Fitnessraums oder eines Ruheraums, sind innerhalb dieser Pauschale in der BGF-Förderschiene nicht vorgesehen.
  • In jedem Fall ist jede geplante Maßnahme für die Förderung im Rahmen der Maßnahmenpauschale durch den Fördergeber vor Umsetzung zu genehmigen. 

Overhead/Pauschalbetrag

Seitens Fördergeber kann ein Pauschalbetrag von max. 15 % der anerkennbaren Projektkosten (ohne Maßnahmenpauschale) genehmigt werden. Es ist zu beachten, dass es sich dabei um einen Maximalbetrag (laut genehmigter Summe im Vertragsbudget) handelt, der keinesfalls erhöht werden kann. Sollte sich im Rahmen der Endabrechnungsprüfung herausstellen, dass die tatsächlichen Gesamtprojektkosten geringer ausfallen, kann dieser Betrag seitens FGÖ entsprechend aliquotiert werden.

Diese Pauschale beinhaltet jegliche Overheadkosten (u.a. Büromieten, Telefon- und Internetgebühren, Lohnverrechnung, Controlling, Buchhaltung, zentrale Verwaltung, anteilsmäßige Kosten für Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte, Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsvertrauenspersonen, IT-Kosten - zentrale EDV-Abteilung, z.B. Instandhaltungskosten, Wartungen, Lizenzgebühren, Strom-, Heizungs- und Reinigungskosten, AfA, Büromaterial wie Toner, Papier, Stifte etc.). 

Spezifische Qualitätskriterien

In der BGF-Praxis hat sich ein standardisiertes Vorgehen nach dem etablierten Managementkreislauf bewährt (Diagnose-, Planungs-, Umsetzungs- und Evaluierungsphase).

Eine der Projektgröße entsprechende Darstellung der Übereinstimmung des Projektkonzeptes mit den Kriterien der modernen BGF und der Einsatz der Instrumentarien der BGF (wie z. B. Steuerungsgruppe, Ist-Analyse, Gesundheitsbericht und Gesundheitszirkel) sind zu gewährleisten.

Förderantrag stellen

Informationen zum Ablauf von der Antragseinreichung bis zur Abrechnung finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Beratung können beispielsweise bei den Regionalstellen und Servicestellen bzw. bei der Koordinationsstelle des Österreichischen Netzwerkes BGF nachgefragt werden. 

Das Österreichische Netzwerk BGF führt in Kooperation mit dem FGÖ ein dreistufiges Qualitätssicherungs- und -managementsystem durch, welches aus Sicht des FGÖ anzustreben ist. Die Stufen des Qualitätsmanagements umfassen die BGF-Charta, das BGF-Gütesiegel und den BGF-Preis. Mit der unterzeichneten Charta verpflichten sich Betriebe zu den Grundprinzipien der BGF. Nach Abschluss eines qualitätsvollen BGF-Projekts können diese Betriebe schließlich das BGF-Gütesiegel beantragen und dieses kann für drei Jahre gewährt werden. Im Sinne der Qualitäts- und Nachhaltigkeitssicherung können Gütesiegelbetriebe um die Wiederverleihung des Gütesiegels für weitere drei Jahre ansuchen.

Ansprechsperson

Dr. Gert Lang
Gesundheitsreferent für Betriebliche Gesundheitsförderung
+43 1 895 04 00-714
gert.lang@goeg.at

Kerstin Haag, BA
Health Expert für betriebliche Gesundheitsförderung
+43 18950400-526,
kerstin.haag@goeg.at