Betriebliche Gesundheitsförderung und Aktive Mobilität

Der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) erhebt mit dem Rahmenarbeitsprogramm Gesundheitsförderung und Klimaschutz zu einem seiner Leitthemen. Dabei stellt die Förderung der aktiven Mobilität Beschäftigter, wie beispielsweise Radfahren, Gehen, Roller- oder Scooterfahren einen zukunftsweisenden Ansatz dar, der mit entsprechenden qualitätsgesicherten Prozessen und Maßnahmen bei der Förderung der Gesundheit gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten kann, z.B. durch Reduktion klimaschädlicher Emissionen.

Auf welchen Entwicklungen wird aufgebaut?

Bereits 2019 rückte der FGÖ mit seinem Projektcall „Aktive Mobilität – gesund unterwegs! Gehen, Radeln, Rollern & Co im Alltag“ das Thema in den Fokus der Projektförderung. Damit wurde die Entwicklung innovativer Zugänge in Schulen, Gemeinden und Betrieben unterstützt. 2024 sollen nun verstärkt Betriebe angesprochen werden, um zur Nachhaltigkeit des Themas beizutragen. Die aktuellen Entwicklungen rund um den Klimawandel und auch die positiven Ergebnisse aus den geförderten Projekten legen eine Intensivierung des Transfers auf die Ebene von Betrieben bzw. in Kombination mit Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) nahe. Der Förderschwerpunkt zielt daher auf die Umsetzung zeitgemäßer BGF-Ansätze in Kombination mit Aktiver Mobilität, d. h. mit Wirkungen auf Bewegungsförderung bzw. Beitrag zum Klimaschutz und der nötigen Anpassung an diesen ab. Des Weiteren soll zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit der erwerbstätigen Bevölkerung beigetragen werden.

Mit dem Fokus der BGF auf aktiver und nachhaltiger Mobilität möchte der FGÖ nicht nur zu einer aktiveren, gesünderen und damit leistungsfähigeren erwerbstätigen Bevölkerung, sondern auch zur Attraktivität von Betrieben beitragen. Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt und implementiert werden, wie Betriebe durch ihre soziale und ökologische Verantwortung zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung beitragen können, wie z.B. durch Emissionsreduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen. Neben der Entwicklung von innovativen Ansätzen in der BGF mit thematischem Fokus zielt der Förderschwerpunkt auch auf die qualitätsgesicherte Umsetzung von Beispielen guter Betriebspraxis und auf die Weiterentwicklung von BGF-Qualitätskriterien ab.

Darüber hinaus unterstützt der FGÖ die Integration von BGF in den Regelbetrieb durch sogenannte Nachhaltigkeitsprojekte. Der Ansatz, themenbezogene Inhalte zur vertiefenden Auseinandersetzung mit gesundheitsfördernden Aspekten in Unternehmen anzubieten und umzusetzen, hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt, wie beispielsweise beim Förderschwerpunkt „BGF in der Arbeitswelt 4.0“. Die Implementierung neuer Themen gelingt insbesondere dann, wenn BGF bereits in betrieblichen Strukturen verankert ist und die Betriebe diese nach bewährten Qualitätskriterien der BGF erweitern und verstetigen.

Nicht zuletzt verstärkt und forciert der FGÖ mit diesem Förderschwerpunkt die Erreichung strategischer nationaler und internationaler Ziele, wie z. B. Gesundheitsziele Österreich, Nationaler Aktionsplan Bewegung, Mobilitäts und Klimastrategie, Nationale Strategie Gesundheit im Betrieb, Social Development Goals und Corporate Social Responsibility (Grafik siehe Factsheet - im Anhang).

Welche Betriebe können einreichen?

Der FGÖ unterstützt die Nachhaltigkeit von BGF im Förderschwerpunkt 2024 mit dem Thema Aktive Mobilität als Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung. Gemäß dem Rahmenarbeitsprogramm können im Förderschwerpunkt Betriebe weiterführende BGF-Projekte einreichen. Förderfähig sind österreichische Betriebe
unterschiedlichster Größe (Klein-, Mittel-, Großbetriebe), unabhängig ob gewinnorientiert oder gemeinnützig.

Für 2024 steht ein Förderbudget für 15 Betriebe mit einer maximalen Förderhöhe von € 30.000,– pro Projekt zur Verfügung.

Vorrangig können Betriebe unterstützt werden, die das BGF-Gütesiegel des Österreichischen Netzwerk BGF (ÖNBGF) erhalten haben. Zudem können Betriebe einreichen, die bereits in der Vergangenheit in der FGÖ-Förderschiene
„Betriebliche Gesundheitsförderung“ mittels Förderung unterstützt wurden und ein BGF-Pilotprojekt abgeschlossen haben.

Gefördert werden können Betriebe, die sich im Rahmen der BGF des Strukturaufbaus sowie der Förderung der Aktiven
Mobilität annehmen und gleichzeitig mit der gesundheitsförderlichen Auswirkung auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten auch einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung leisten.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind einerseits jene Betriebe, die derzeit ein gefördertes BGF-Projekt laufen und noch nicht abgeschlossen haben, und andererseits solche, die bereits im FGÖ-Call „Aktive Mobilität“ gefördert wurden.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Es können Projekte eingereicht werden, die einen zeitgemäßen Ansatz der Gesundheitsförderung gemäß Ottawa Charta (vgl. WHO 1986)

  • zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Betrieben und Beschäftigten mittels qualitätsgesicherten Ansatzes der BGF darstellen und
  • den thematischen Fokus auf verhältnis- und verhaltensorientierte Förderung der Aktiven Mobilität der Mitarbeiter:innen legen und
  • zur sozialen Verantwortung von Unternehmen und zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung beitragen.

Es können BGF-Projekte gefördert werden, die diese Aspekte in innovativer Art und Weise miteinander verknüpfen
und Synergien zwischen BGF, Aktiver Mobilität (und Betrieblichem Mobilitätsmanagement, BMM) und Klimaschutz/-wandelanpassung aufzeigen, wie z.B. den durch gleichzeitige Verbesserung von Gesundheit/Wohlbefinden und Reduktion klimaschädlicher Emissionen erzielbaren Zusatznutzen. Soweit vorhanden sollen innerbetriebliche Handlungsstrategien, insbesondere Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. BGF, BMM und Corporate Social Responsibility (CSR, Ökologie – Ökonomie – Soziales), kombiniert bzw. integriert werden (Vgl. ONR 192500 „Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen (CSR)“ und ÖNORM EN ISO 2600:2010 „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“). Eine Grafik zur Verdeutlichung finden Sie im Factsheet - siehe Anhang.

Es gelten die allgemeinen Förderbedingungen des FGÖ.

Welche Projekte können gefördert werden?

Es können Projekte gefördert werden,

  • die ein qualitätsgesichertes BGF-Nachfolgeprojekt sowohl nach den Leitprinzipien der Luxemburger Deklaration (ENWHP 2007) der BGF als auch den 15 Qualitätskriterien des ÖNBGF (2022) umsetzen möchten bzw.
  • die ein BGF-Pilotprojekt abgeschlossen haben, d.h. sich hinsichtlich der BGF in der Nachhaltigkeitsphase befinden.

Die eingereichten Projekte sollen – bezogen auf die jeweilige Ausgangssituation und die Rahmenbedingungen
des einreichenden Unternehmens – folgende Aspekte in der Planung und Umsetzung im BGF-Managementkreislauf
berücksichtigen:

  • Innovative Ansätze durch Integration standortspezifischer (betrieblicher) Gesundheitsförderungs- und (aktiver) Mobilitätskonzepte.
  • Bedarfs- und Potenzialanalysen zu den spezifischen Ressourcen- und Belastungsfaktoren, die im Rahmen der auf Aktive Mobilität und Klimaschutz fokussierten BGF aufgegriffen werden können.
  • Spezifische verhaltens- und verhältnisbezogene Ansätze zur Förderung gesunder und emissionsfreier Bewegung im Alltag unter Berücksichtigung fairer Gesundheitschancen im Unternehmen (Beitrag zu mehr gesundheitlicher Chancengerechtigkeit).
  • Prozesse und Maßnahmen, die zur Sensibilisierung für die Themen Aktive Mobilität, klimasoziale Gesundheitskompetenz und Klimawandel/-anpassung beitragen.
  • Innovative oder erprobte Methoden und Instrumente der BGF bzw. der Aktiven Mobilität (z. B. neue Erhebungs- und Analysetools).

Auf welche Hilfestellungen kann zurück gegriffen werden?

Für die Entwicklung eines geeigneten Umsetzungskonzepts „BGF und Aktive Mobilität“ stehen unter anderem
folgende Hilfestellungen zum Förderschwerpunkt zur Verfügung:

Hinweis: Seitens des FGÖ wird in der Vorprojektphase, bei der Konzipierung des Projekts ein Erstkontakt zur
Klärung der Förderfähigkeit und der Schwerpunkte empfohlen (siehe Kontaktinformationen). Zur weiteren Detailplanung
des Nachfolgeprojekts können interessierte, förderfähige Betriebe vor Einreichung des Projekts eine kostenlose aber kontingentierte Konzeptberatung seitens des FGÖ durch themenkompetente BGF-Berater:innen in Anspruch nehmen,wobei Betriebe, die bereits in der Vergangenheit betreut wurden keine weitere Beratung in Anspruch nehmen dürfen.

Fristen, Termine und Einreichprozedere

Die Projektanträge können laufend ab dem 1. Jänner 2024 jedoch bis spätestens 30. September 2024 beim FGÖ eingereicht werden.

Ansuchen um Förderung erfolgen ausschließlich online über das Antragstool „FGÖ-Projektguide 2.0“. Dazu benötigen Antragsteller:innen entsprechende Zugangsdaten (Benutzername, Passwort), die über einen Registrierungsprozess zu definieren sind. Förderansuchen im Rahmen dieses Schwerpunkts müssen unter der Projektkategorie „BGF und Aktive Mobilität“ (Abkürzung: BGFAM) eingereicht werden.

Der FGÖ-Projektguide kann jederzeit zur Planung des Projekts unter Berücksichtigung der Förderbedingungen verwendet werden. Neben dem Projektkonzept in Abschnitten (Problemstellung, Zielgruppen, Setting und Determinanten, Aktivitäten und Methoden, Projektstruktur, Wissenstransfer) werden Stammdaten zum antragsstellenden Betrieb (Antragsteller:in) benötigt und es muss ein Projektbudget (Gesamtprojektkosten) kalkuliert werden.

Bei der Einreichung des Förderantrags ist besonders zu beachten, dass

  • alle (verpflichtenden) Antragsfelder unter Berücksichtigung der entsprechenden Fragestellungen und Hilfestellungen/Vorlagen ausgefüllt und hochgeladen werden müssen,
  • der ausgefüllte Förderantrag über das Menü „Aufgabe“ elektronisch an den FGÖ übermittelt wird
  • ein Förderantrag erst vollständig eingereicht ist, wenn das ausgefüllte und rechtsgültig firmenmäßig unterschriebene Unterschriftenblatt beigelegt wurde.

Wie ist der Ablauf eines Förderprojekts?

  1. Erstkontakt mit FGÖ : telefonisch oder per E-Mail
  2. Vermittlung einer vertiefenden Beratung zur Konzeptentwicklung
  3. Einreichung Antrag + Unterschriftenblatt: laufend ab 01.01.2024 bis 30.09.2024
  4. FGÖ-Begutachtung & Förderentscheid: Begutachtungszeitraum ca. 3 Monate
  5. Fördervereinbarung (unterzeichnet v. Fördernehmer/in und FGÖ)
  6. Auszahlung der 1. Teilrate: nach Retournierung der Fördervereinbarung (innerh. von 30 Tagen)
  7. Controllingbericht, Endbericht + Endabrechnung
  8. Auszahlung der Restrate: nach Abnahme des Controlling- und Endberichts sowie d. Endabrechnung

Welcher Zeitrahmen und welches Budget stehen zur Verfügung?

Die Fördersumme pro Projekt beträgt maximal € 30.000,–. Die Anträge können laufend ab dem 1. Jänner 2024 bis spätestens 30. September 2024 eingereicht werden. Die Projektdauer beträgt zwischen 12 und 24 Monaten. Das beantragte Umsetzungsprojekt kann mit folgendem Förderpaket unterstützt werden:

  • Die Personalkosten des internen (operativen) Projektleiters bzw. der internen (operativen) Projektleiterin sind bis zu einem Betrag von maximal € 12.000,– förderbar.
     
  • Zur Unterstützung bei der Durchführung des Projekts wird die externe Projektbegleitung im Rahmen von maximal vier Beratertagen à € 1.400,– (maximal € 6.000,– inklusive € 400,– Reisekosten) durch BGF Beratende und 2 Beratertagen à 1.400,– (maximal € 3.200,– inklusive € 400,– Reisekosten) durch BMM und/ oder CSR-Beratende gefördert. Der Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung ist zu erbringen.
     
  • Befragung und Maßnahmen können bis zu einem Betrag von maximal € 8.000,– gefördert werden.
    Bei der Förderung von Maßnahmenkosten ist zu beachten, dass Workshops, Kurse und Seminare für die Zielgruppe/Belegschaft zu projektrelevanten Themen, wie beispielsweise Gesundheitskompetenz, Kommunikation und Teamkultur, Zeit- oder Stressmanagement, Chancengerechtigkeit, Resilienz, gesunder Lebensstil oder Bewegungsempfehlungen förderbar sind. Unter dieser Kostenart können auch Befragungen der Mitarbeiter:innen zu Beginn und am Ende des Projekts gefördert werden.

    Unter dieser Kostenart können auch die Befragungen der Mitarbeiter:innen zu Beginn und am Ende des Projekts gefördert werden.

    Hinweis: Die Übernahme von Kosten für Infrastrukturanschaffungen (z. B. Fahrradständer, Umkleidekabinen, Duschen) und für die Anschaffung von Anlagegütern (z. B. zur Gestaltung eines Fitnessraums, eines Ruheraums, von Hard- und Software und Ähnlichem mehr), sind innerhalb dieser Pauschale in der BGF-Förderschiene nicht vorgesehen.

    In jedem Fall ist jede geplante Maßnahme für die Förderung im Rahmen der Maßnahmenpauschale durch den Fördergeber vor Umsetzung zu genehmigen und spätestens mit dem Controllingbericht ist ein Maßnahmenkatalog vorzulegen. Im Endbericht müssen die Maßnahmen strukturiert, mit Hilfe einer Vorlage, beschrieben werden.
     
  • Zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung innerbetrieblicher Akteurinnen und Akteure (z. B. Projektleitung, Führungskräfte, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) stellt der FGÖ einen Betrag von maximal € 800,– zur Verfügung. Es kann sich dabei z. B. um einschlägige Fort-/Weiterbildungen aus FGÖ- Seminarprogrammen oder einschlägige Konferenzen handeln.
     
  • Empfohlen wird eine Selbstevaluation des Projekts, z. B. unterstützt durch die externe Projektbegleitung. Das Grobkonzept für die Evaluation soll bereits im Förderantrag beschrieben sein. Falls eine externe Evaluation angestrebt wird, müssen nach der Förderzusage ein oder mehrere Angebote eingeholt werden und der Zuschlag für ein Evaluationskonzept muss nachvollziehbar begründet werden.

Hinweis: Zusätzlich werden die im Rahmen des Förderschwerpunkts geförderten Projekte übergreifend durch den FGÖ evaluiert. Weiters sind projektbegleitend Austausch- und Vernetzungstreffen mit geförderten Betrieben geplant. Die Fördernehmer:innen verpflichten sich für die vom FGÖ durchgeführte externe Evaluation des Förderschwerpunkts ( z. B. in Form einer Kurzbefragung von Projektteammitgliedern) und für  Austausch- und Vernetzungstreffen zur Verfügung zu stehen.

Übersicht: Förderpaket

  • Personalkosten für die interne Projektleitung (andere Personalkosten sind prinzipiell anerkennbar, jedoch nicht förderbar) max. € 12.000,-
  • Externe Projektbegleitung 
    (BGF - Beratung max. 4 Tage à € 1.400,- zzgl. € 400,- Reisekosten)  max. € 6.000,-
    (BMM- und/oder CSR-Beratung max. 2 Tage à € 1.400,–, zzgl. € 400,– Reisekosten) max. € 3.200,-
  • Befragung und Maßnahmen (inkl. Dokumentation) max. € 8.000,-
  • Fort-/Weiterbildung zur internen Qualifizierung/Kompetenzentwicklung
    (z. B. FGÖ-Seminarprogramm „BGF Know-how“ oder „Bildungsnetzwerk“, BGM-Academy) max. € 800,-

Summe max. € 30.000,-

Wo bekommen Betriebe weitere Informationen und Unterstützung?

Österreichisches Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF): Eine Kooperation mit dem ÖNBGF bzw. der zuständigen BGF-Servicestelle wird empfohlen.

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK):
Kostenfreie Serviceleistungen zum klimaaktiv mobil Programm „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“erhalten Sie beim zuständigen Programmmanagement: HERRY Consult, Markus Schuster, Claudia Floh, Gilbert Gugg, Cornelia Weber, Argentinierstraße 21, 1040 Wien, Tel.: +43 1 504 12 58-50, office@mobilitaetsmanagement.at, klimaaktivmobil.at/betriebe

Nähere Informationen zum BGF-Förderschwerpunkt erhalten Sie von

Dr. Gert Lang
Gesundheitsreferent BGF, 01/895 04 00-210,
Gert.Lang@goeg.at

Dr. Verena Zeuschner
Gesundheitsreferenin für Bewegung/Aktive Mobilität, 01/895 04 00-191,
Verena.Zeuschner@goeg.at

Ina Rossmann-Freisling, BA MA
Health Expert für BGF, 01/895 04 00-220,
Ina.Rossmann-Freisling@goeg.at

Bettina Grandits, MBA
Fördermanagement, 01/895 04 00-727,
Bettina.Grandits@goeg.at