BGF und Betriebliches Übergangsmanagement: Gesunde Übergänge von der Erwerbs- in die nachberufliche Lebensphase

Der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) widmet sich im Rahmenarbeitsprogramm 2024-2028 aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen. Die Dynamik der Veränderungen in der heutigen Zeit, sogenannte Megatrends, beeinflussen unsere Lebens- und Arbeitswelten massiv. Bedingt durch den demografischen Wandel kommt es nicht nur zu einer Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung, sondern auch der betrieblichen Altersstrukturen (Statistik Austria 2022). Dieser Trend bedingt geänderte Rahmenbedingungen für Betriebe und Beschäftigte und erfordert eine Neuausrichtung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und ihrer qualitätsgesicherten Prozesse und Maßnahmen. BGF mit Schwerpunkt auf das Betriebliche Übergangsmanagement (BÜGM), „gesunde Übergänge von der Erwerbs- in die nachberufliche Lebensphase“ stellt einen zukunftsweisenden Ansatz dar, der mit diesem Förderschwerpunkt aufgegriffen wird.

Auf welchen Entwicklungen wird aufgebaut?

Lebens- und Erwerbsbiografien von heute sind vielfältiger und Lebensverläufe entwickeln sich anders als früher. Biografische Übergänge, wie beispielsweise der Eintritt ins oder der Austritt aus dem Berufsleben, verschieben sich (OÖ-Zukunftsakademie 2021). Mit dem demografischen Wandel gehen zahlreiche Veränderungen und Herausforderungen für Betriebe und Beschäftigte einher und Arbeitgeber:innen sind gefordert, diese mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Für Betriebe stellen sich beispielsweise vermehrt Personalfragen und Fragen der künftigen Wirtschafts-, Konkurrenz- und Zukunftsfähigkeit. Für Beschäftigte haben Personalabgänge und -engpässe (z. B. aufgrund eines Personal- und Fachkräftemangels) nicht nur Auswirkungen auf Arbeitsorganisation und -gestaltung sowie Beschäftigungs- und Arbeitsbewältigungsfähigkeit, sondern auch auf Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit sowie auf die Gesundheitsentwicklung im Erwerbsleben bzw. im Lebensverlauf. Im Erwerbsverlauf ändern sich Möglichkeiten, Bedürfnisse und Erwartungen und ab der zweiten Lebenshälfte bzw. in der späteren Erwerbsphase spielen Einschätzungen von beruflichen Entwicklungschancen sowie Arbeits- und Lebensübergänge eine zunehmend wichtigere Rolle für die Beschäftigten.

Alter ist eine aktive Lebensphase, (flexible) Übergänge ins Nacherwerbsleben oder neue Möglichkeiten der (Weiter-)Beschäftigung und des (z. B. freiwilligen, bürgerschaftlichen) Engagements sind in der nachberuflichen Lebensphase entscheidend (vgl. BMSGPK 2019; Stieger 2018 , EuroHealthNet 2022).

Zielsetzungen des Förderschwerpunkts

Die Transformation der Lebens- und Arbeitswelt bringt sowohl neue Herausforderungen als auch Möglichkeiten für eine lebensphasenorientierte Betrachtung von Beschäftigung und Gesundheit im Lebensverlauf mit sich. BGF bezeichnet eine mehrere Analyse- und Gestaltungsebenen (Beschäftigte, Organisation, Arbeit) umfassende Handlungsstrategie, die strategisch und methodisch darauf abzielt, Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufzubauen. BGF wird als moderne Unternehmens- bzw. Organisationsentwicklungsstrategie begriffen und verfolgt das Ziel, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken, das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen zu verbessern, Belastungen abzubauen und Krankheiten vorzubeugen (vgl. Blattner/Mayer 2018). Aktuelle Entwicklungen rund um den demografischen Wandel legen eine Kombination von ganzheitlichen BGF-Ansätzen und einer speziellen/fokussierten Ausrichtung auf BÜGM nahe. Dabei handelt es sich um die proaktive, präventive und gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeitsbedingungen und des Übergangs von der Erwerbs- in die nachberufliche Phase, um Risiken eines kritischen Lebensereignisses bzw. -übergangs zu reduzieren bzw. dafür Bewältigungsressourcen auf- und auszubauen (vgl. Baier/Gruber 2021).

Der FGÖ unterstützt gemäß aktuellem Rahmenarbeitsprogramm 2024-2028 mit diesem BGF-Förderschwerpunkt zum Thema „Betriebliche Gesundheitsförderung und gesunde Übergänge in die nachberufliche Phase“ die Nachhaltigkeit von BGF. Der Förderschwerpunkt 2024 zielt auf die Umsetzung zeitgemäßer BGF-Ansätze in Kombination mit BÜGM ab. Im Einklang mit den österreichischen Gesundheitszielen können Betriebe im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung zur Gestaltung von gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensbedingungen beitragen. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie gesundheitliche Chancengerechtigkeit und Gesundheitskompetenz sowie die Gesundheit der Bevölkerung durch sozialen Zusammenhalt gestärkt werden können. Insofern soll der Förderschwerpunkt aktiv zur Erreichung strategischer nationaler und internationaler Ziele beitragen (z. B. Gesundheitsziele Österreich, Nationale Strategie Gesundheit im Betrieb, Nationaler Aktionsplan Frauengesundheit, Social Development Goals und Corporate Social Responsibility).

Weiters zielt der Förderschwerpunkt neben der Entwicklung von qualitätsgesicherten Ansätzen in der BGF auch auf die Umsetzung von Beispielen guter Betriebspraxis und die Weiterentwicklung von BGF-Qualitätskriterien ab. Außerdem unterstützt der FGÖ dadurch die Integration von qualitätsgesicherter BGF in den Regelbetrieb durch sogenannte Nachhaltigkeitsprojekte. Der Ansatz, themenbezogene Inhalte zur vertiefenden Auseinandersetzung mit gesundheitsfördernden Aspekten in Betrieben anzubieten und umzusetzen, hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt, wie z. B. beim Förderschwerpunkt „BGF in der Arbeitswelt 4.0“. Die Implementierung neuer Themen gelingt insbesondere dann, wenn BGF bereits in betrieblichen Strukturen verankert ist und die Betriebe diese nach bewährten Qualitätskriterien der BGF erweitern und verstetigen.

Welche Betriebe können einreichen?

Förderfähig sind österreichische Betriebe ab einer Zielgruppengröße von 50 Beschäftigten, unabhängig davon, ob die Betriebe gewinnorientiert oder gemeinnützig sind. Vorrangig können jene Betriebe gefördert werden, die das BGF-Gütesiegel des Österreichischen Netzwerk BGF (ÖNBGF) erhalten haben und sich in der Nachhaltigkeitsphase befinden. Zudem können Betriebe einreichen, die bereits in der Vergangenheit in der FGÖ-Förderschiene „Betriebliche Gesundheitsförderung“ mittels einer Förderung unterstützt wurden und ein BGF-Pilotprojekt oder -Nachhaltigkeitsprojekt abgeschlossen haben. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, die derzeit ein gefördertes BGF-Projekt laufen haben, das noch nicht abgeschlossen ist.

Für 2024 steht ein Förderbudget mit einer maximalen Förderhöhe von € 40.000,– pro Projekt zur Verfügung.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Es können Projekte eingereicht werden, die einen zeitgemäßen Ansatz der Gesundheitsförderung gemäß
Ottawa Charter (vgl. WHO 1986) zur

  • Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Betrieben und Beschäftigten mittels qualitätsgesicherten Ansatzes der BGF darstellen und
  • den thematischen Fokus auf den verhältnis- und verhaltensorientierten Aufbau von Strukturen und Prozessen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Übergangs der Mitarbeiter:innen vom Erwerbsleben in die nachberufliche Phase legen,

womit sie einen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Übergangs leisten.

Es können BGF-Projekte gefördert werden, die diese Aspekte in innovativer Art und Weise miteinander verknüpfen und sich der proaktiven, präventiven und gesundheitsfördernden Gestaltung des Übergangs von der Erwerbs- in die nachberufliche Phase annehmen, um Risiken eines kritischen Lebensereignisses bzw. -übergangs zu reduzieren bzw. dafür (individuelle bzw. organisationale) Bewältigungsressourcen auf- und ausbauen.

Dabei soll auf existierenden gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen - insbesondere dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. der BGF - aufgebaut und diese mit dem vorhandenen oder aufzubauenden BÜGM kombiniert werden. Weitere innerbetriebliche Handlungsstrategien (wie z. B. Personal-, Alters-, Generationen-, Wissensmanagement, Corporate Social Responsibility) sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

Es gelten die allgemeinen Förderbedingungen des FGÖ.

Welche Projekte können gefördert werden?

Es können Projekte gefördert werden, die ein qualitätsgesichertes BGF-Nachfolgeprojekt umsetzen, das den

  • Leitprinzipien der Luxemburger Deklaration (ENWHP 2007) der BGF als auch den 15 Qualitätskriterien des ÖNBGF (ÖNBGF 2022) und den
  • Merkmalen und Prinzipien des BÜGM, insbesondere einer partnerschaftlichen Strategieumsetzung, im Sinne partizipativer und vorsorglicher Gestaltbarkeit, Kompetenzentwicklung und Integration von vorhandenen/bewährten Ansätzen entspricht (Baier/Gruber 2021).

Die eingereichten Projekte sollen – bezogen auf die jeweilige Ausgangssituation und die Rahmenbedingungen des einreichenden Unternehmens – folgende Aspekte in der Planung und Umsetzung im BGF-Managementkreislauf
berücksichtigen:

  • Innovative Ansätze durch Kombination/Integration standortspezifischer:n BGF/BGM und BÜGM. Ausgehend vom Schwerpunktsetting Betrieb werden insbesondere auch settingübergreifende Ansätze unterstützt, die z. B. den Betrieb gemeinsam mit dem kommunalen Setting im Projektkonzept berücksichtigen.
  • Entwicklung und Umsetzung von Projektkonzepten nach dem BGF-Managementkreislauf auf unterschiedlichen Handlungsebenen (sogenannter Mehrebenenansatz) zur betrieblichen Übergangsgestaltung einer alternsgerechten Führungs- und Organisationskultur, einer altersgerechten Arbeits- und Laufbahngestaltung, eines generationenübergreifenden Wissenstransfers sowie eines arbeitsbiografischen Reflexionsprozesses (vgl. Abbildung).
  • Spezifische verhältnis- und verhaltensbezogene Ansätze zur Sensibilisierung und zur Förderung von gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensbedingungen, von gesundheitlicher Chancengerechtigkeit, von Gesundheits(förderungs)kompetenz sowie des sozialen Zusammenhalts (Generationen, Geschlechter, Bevölkerungsgruppen).
  • Einsatz erprobter oder neuer qualitativer und quantitativer Methoden und Instrumente der BGF bzw. des BÜGM (z. B. Erhebungs- und Analysetools).

Hinweis: Bei der Ermittlung von betriebsspezifischen Ressourcen- und Belastungsfaktoren muss jeder Betrieb zu Beginn und gegen Ende des Projekts verpflichtend eine quantitative Bedarfs- und Wirkungsanalyse vornehmen. Bei der Erst- und Zweitbefragung verpflichtend zu verwenden ist das validierte Erhebungsinstrument "Altersfreundlichkeit am Arbeitsplatz" (ALFA), inkl. soziodemografische Variablen und selbstgenerierte Personencodes. Auf Anfrage kann eine Ansichtsversion zur Verfügung gestellt werden. Es wird empfohlen diesen Fragebogen mit einem BGF-Erhebungsinstrument zu kombinieren (z.B. KombiAG, WAI+).

Auf welche Hilfestellungen kann zurückgegriffen werden?

Für die Entwicklung eines geeigneten Umsetzungskonzepts „BGF & BÜGM“ stehen unter anderem folgende
Hilfestellungen zum Förderschwerpunkt zur Verfügung:

Hinweis: Seitens des FGÖ wird in der Vorprojektphase bei der Konzipierung des Projekts ein Erstkontakt zur Klärung der Förderfähigkeit und Schwerpunkte empfohlen (siehe Kontaktinformationen). Zur weiteren Detailplanung des Nachfolgeprojekts können interessierte, förderfähige Betriebe vor Einreichung des Projekts eine kostenlose aber kontingentierte Konzeptberatung seitens FGÖ durch themenkompetente BGF-Berater:innen in Anspruch nehmen, wobei Betriebe, die bereits in der Vergangenheit betreut wurden keine weitere Beratung in Anspruch nehmen dürfen.


Fristen, Termine und Einreichprozedere

Die Projektanträge können laufend bis spätestens 30. September 2024 beim FGÖ eingereicht werden und werden gemeinsam bis Jahresende 2023 entschieden. Der Projektstart ist im ersten Quartal 2025 vorzusehen. In der Budgetkalkulation sollen alle projektrelevanten Kosten (sog. Gesamtprojektkosten) aufgeführt werden, d.h. es müssen auch nicht-förderbare Kosten des beantragten Projekts kalkuliert werden.

Ansuchen um Förderung erfolgen ausschließlich online über das Antragstool „FGÖ-Projektguide 2.0“. Dazu benötigen Antragsteller:innen entsprechende Zugangsdaten (Benutzername,Passwort), die über einen Registrierungsprozess zu definieren sind. Förderansuchen im Rahmen dieses Schwerpunkts müssen unter der Projektkategorie „BGF und BÜGM“ (Abkürzung: BGFBÜ) eingereicht werden.

Der FGÖ-Projektguide kann jederzeit zur Planung des Projekts unter Berücksichtigung der Förderbedingungen
verwendet werden. Neben dem Projektkonzept in Abschnitten (Problemstellung, Zielgruppen, Setting und Determinanten,
Aktivitäten und Methoden, Projektstruktur, Wissenstransfer) werden Stammdaten zum antragstellenden Betrieb (Antragsteller:in) benötigt und es muss ein Projektbudget (Gesamtprojektkosten) kalkuliert werden.

Bei der Einreichung des Förderantrags ist besonders zu beachten, dass

  • alle (verpflichtenden) Antragsfelder unter Berücksichtigung der entsprechenden Fragestellungen und Hilfestellungen/Vorlagen ausgefüllt und hochgeladen werden müssen,
  • der ausgefüllte Förderantrag über das Menü „Aufgabe“ elektronisch an den FGÖ übermittelt wird,
  • ein Förderantrag erst vollständig eingereicht ist, wenn das ausgefüllte und rechtsgültig firmenmäßig unterschriebene Unterschriftenblatt beigelegt wurde.

Wie ist der Ablauf eines Förderprojekts?

  1. Erstkontakt mit FGÖ : telefonisch oder per E-Mail
  2. Vermittlung einer vertiefenden Beratung zur Konzeptentwicklung
  3. Einreichung Antrag + Unterschriftenblatt: laufend ab 01.01.2024 bis 30.09.2024
  4. FGÖ-Begutachtung & Förderentscheid: bis Jahresende 2024
  5. Fördervereinbarung (unterzeichnet v. Fördernehmer/in und FGÖ)
  6. Auszahlung der 1. Teilrate: nach Retournierung der Fördervereinbarung (innerh. von 30 Tagen)
  7. Controllingbericht, Endbericht + Endabrechnung
  8. Auszahlung der Restrate: nach Abnahme des Controlling- und Endberichts sowie d. Endabrechnung

Welcher Zeitrahmen und welches Budget stehen zur Verfügung?

Die Fördersumme pro Projekt beträgt maximal € 40.000,–. In der Budgetkalkulation sollen alle projektrelevanten Kosten (sog. Gesamtprojektkosten) aufgeführt werden, d.h. es müssen auch nicht-förderbare Kosten des beantragten Projekts kalkuliert werden. Die Anträge können laufend bis spätestens 30. September 2024 eingereicht werden. Die Projektdauer beträgt zwischen 18 und 30 Monate. Das beantragte Umsetzungsprojekt kann mit folgendem Förderpaket unterstützt werden:

  • Die Personalkosten des internen (operativen) Projektleiters bzw. der internen (operativen) Projektleiterin sind bis zu einem Betrag von maximal € 12.000,– anerkennbar und förderbar.
     
  • Zur Unterstützung bei der Durchführung des Projekts wird die externe Projektbegleitung im Rahmen von maximal sechs Beratertagen à € 1.400,– (maximal € 9.000,– inklusive € 600,– Reisekosten) durch BGF-Beratende gefördert. Der Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung ist zu erbringen.
     
  • Befragung und Maßnahmen können bis zu einem Betrag von maximal € 10.000,– gefördert werden. Bei der Förderung von Maßnahmenkosten ist zu beachten, dass Workshops, Kurse und Seminare für die Zielgruppe/Belegschaft zu projektrelevanten Themen, wie z. B. alternsgerechter Führungskultur, Wissenstransfer, Gesundheitskompetenz, Kommunikation und Teamkultur, Zeit- oder Stressmanagement, Chancengerechtigkeit, Resilienz, gesunder Lebensstil förderbar sind.
    Unter dieser Kostenart können auch Befragungen der Mitarbeiter:innen zu Beginn und am Ende des Projekts gefördert werden.

    Hinweis: Die Übernahme von Kosten für Infrastrukturanschaffungen und für die Anschaffung von Anlagegütern, z. B. zur Gestaltung eines Fitnessraums, eines Ruheraums, von Hard- und Software und Ähnlichem mehr, sind innerhalb dieser Pauschale in der BGF-Förderschiene nicht vorgesehen.

    In jedem Fall ist jede geplante Maßnahme für die Förderung im Rahmen der Maßnahmenpauschale durch den Fördergeber vor Umsetzung zu genehmigen und spätestens mit dem Controllingbericht ein Maßnahmenkatalog vorzulegen. Im Endbericht müssen die Maßnahmen strukturiert, mit Hilfe einer Vorlage, beschrieben werden.
     
  • Zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung innerbetrieblicher Akteurinnen und Akteure (z. B. Projektleitung, Führungskräfte, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) stellt der FGÖ einen Betrag von maximal € 1.000,– zur Verfügung. Es kann sich dabei z. B. um einschlägige Fort-/Weiterbildungen aus FGÖ-Seminarprogrammen oder einschlägige Konferenzen handeln.
     
  • Empfohlen wird eine externe Evaluation des Projekts in Höhe von maximal 10 Prozent der Gesamtprojektkosten bzw. in Höhe von maximal € 8.000,– (Anmerkung: Ab € 10.000,– muss ein Vergleichsangebot eingeholt werden). Zu beachten ist, dass in extern evaluierten Projekten, zur Sicherstellung der Objektivität, die externe Projektberatung nicht zugleich die externe Evaluation durchführen kann. Das Grobkonzept für die Evaluation muss bereits im Förderantrag beschrieben sein. Das Angebot bzw. die Angebote für die externe Evaluation müssen erst nach Förderzusage eingeholt und der Zuschlag für ein Evaluationskonzept muss nachvollziehbar begründet werden.

Hinweis: Zusätzlich werden die im Rahmen des Förderschwerpunkts geförderten Projekte übergreifend durch den FGÖ evaluiert. Die in diesem Förderschwerpunkt geförderten Betriebe sind dazu verpflichtet, diese Evaluation zu unterstützen und projektbegleitend an Austausch- und Vernetzungstreffen mit geförderten Betrieben im Ausmaß von zirka 2-3 Tagen teilzunehmen.

Übersicht: Förderpaket

  • Personalkosten für die interne, operative Projektleitung (andere Personalkosten sind prinzipiell anerkennbar, jedoch nicht förderbar) max. € 12.000,-
  • Externe Projektbegleitung (BGF-/BGÜM-Beratung max. 6 Tage à € 1.400,- inkl. € 600,- Reisekosten)  max. € 9.000,-
  • Befragung und Maßnahmen (inkl. Dokumentation) max. € 10.000,-
  • Fort-/Weiterbildung zur internen Qualifizierung/Kompetenzentwicklung  max. € 1.000,-
  • Externe Evaluation (max. € 8.000,- bzw. 10 % der Gesamtprojektkosten) max. € 8.000,-

Summe max. € 40.000,-

Wo bekommen Betriebe weitere Informationen und Unterstützung?

Betriebe können weitere Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten auf der Homepage des FGÖ abrufen.

Dr. Gert Lang / Gesundheitsreferent BGF, 01/895 04 00-714, Gert.Lang@goeg.at

Ina Rossmann-Freisling, BA MA / Health Expert für BGF, 01/895 04 00-722, Ina.Rossmann-Freisling@goeg.at

Bettina Grandits, MBA / Fördermanagerin, 01/895 04 00-727, Bettina.Grandits@goeg.at