In der Kategorie „Praxisorientierte Projekte“ können Projekte der Gesundheitsförderung und umfassenden Primärprävention in allen Settings eingereicht werden. Vorrangig fördert der FGÖ Pilotprojekte, die Neuland betreten und damit innovativen Charakter haben, mit dem Zweck einer anteiligen Anstoßfinanzierung. Der FGÖ fördert aber auch “Transferprojekte“ um eine Verbreitung erfolgreicher Projekte in andere Settings, Zielgruppen oder Regionen zu ermöglichen. Die flächendeckende Übertragung eines erfolgreichen Projekts auf ein Bundesland oder Österreich ist nicht durch den FGÖ förderbar.
Setting
alle Settings wie Kindergärten und Schulen, Betriebe, Gemeinden und Städte, Beratungs- und Sozialeinrichtungen, Freizeiteinrichtungen usw.
Projektart
Umsetzungsprojekte der Gesundheitsförderung und umfassenden Primärprävention
Inhaltlicher Fokus
siehe Förderschwerpunkte der Programmlinien 1, 3, 4 und 5; offene Projektförderung möglich
Untergrenze für Einreichung
ab € 10.000,- eingereichte Gesamtprojektkosten
Ausnahme für Projekte der schulischen Gesundheitsförderung: hier können auch im Rahmen der offenen Projektförderung Projekte mit eingereichten Gesamtprojektkosten ab € 5.000,- beantragt werden.
Förderhöhe
in der Regel 1/3 bis 50 % der anerkannten Gesamtprojektkosten. Die 2/3 Quote stellt hingegen die absolute (begründete) Ausnahme dar. Neben den Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung hat insbesondere die Berücksichtigung der Förderschwerpunkte einen Einfluss auf die Förderhöhe.
Weiterführende Informationen
Informationen zu Projekten in der Kinder- und Jugendhilfe
Informationen zu Projekten mit Schwerpunkt Bewegungsförderung
Informationen zu Projekten der schulischen Gesundheitsförderung