Praxisorientierte Projekte

In der Kategorie „Praxisorientierte Projekte“ können Projekte der Gesundheitsförderung und umfassenden Primärprävention in allen Settings eingereicht werden. Vorrangig fördert der FGÖ Pilotprojekte, die Neuland betreten und damit innovativen Charakter haben, mit dem Zweck einer anteiligen Anstoßfinanzierung. Der FGÖ fördert aber auch “Transferprojekte“ um eine Verbreitung erfolgreicher Projekte in andere Settings, Zielgruppen oder Regionen zu ermöglichen. Die flächendeckende Übertragung eines erfolgreichen Projekts auf ein Bundesland oder Österreich ist nicht durch den FGÖ förderbar.

Setting

alle Settings wie Kindergärten und Schulen, Betriebe, Gemeinden und Städte, Beratungs- und Sozialeinrichtungen, Freizeiteinrichtungen usw.

Projektart

Umsetzungsprojekte der Gesundheitsförderung und umfassenden Primärprävention

Inhaltlicher Fokus

siehe Förderschwerpunkte 

Untergrenze für Einreichung

 ab € 10.000,- eingereichte Gesamtprojektkosten

Ausnahme für Projekte der schulischen Gesundheitsförderung: hier können auch im Rahmen der offenen Projektförderung Projekte mit eingereichten Gesamtprojektkosten ab € 5.000,- beantragt werden.

Förderhöhe

in der Regel 1/3 bis 2/3 der anerkannten Gesamtprojektkosten. Neben den Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung hat insbesondere die Berücksichtigung der Förderschwerpunkte einen Einfluss auf die Förderhöhe. Hinweis: In begründeten Fällen (z.B. bei hoher Priorität des Themas und/oder der Zielgruppe und/oder der Methode, bei vielversprechender Innovation; mit Begleitforschung zu Wirksamkeit) kann auch eine Förderquote von max. 80 % genehmigt werden.

Dies gilt ebenso für kuratoriumspflichtige (Projekte mit einer beantragten Fördersumme ab € 72.000,-) Projekte. Bei diesen Projekten ist der Förderhöchstbetrag mit € 200.000,00 begrenzt. Hinweis: In begründeten Fällen (z.B. bei hoher Priorität des Themas und/oder der Zielgruppe und/oder der Methode, bei vielversprechender Innovation; mit Begleitforschung zu Wirksamkeit) kann auch ein Förderhöchstbetrag von € 400.000,00 gewährt werden.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Projekten in der Kinder- und Jugendhilfe

Informationen zu Projekten mit Schwerpunkt Bewegungsförderung

Informationen zu Projekten der schulischen Gesundheitsförderung