Projektbeschreibung: Das-Projekt „Recht § Fit zum digitalen Akt“ wurde im Zeitraum 10/2020 – 9/2021 nach den Qualitätskriterien des ÖNBGF in einem komprimierten BGF-Zyklus umgesetzt. Ziel war die strukturierte Beschäftigung mit den gesundheitlichen Ressourcen und Belastungen durch die Einführung von digitalisierten Arbeitsprozessen, dem sog. „digitalen Akt“ beim Bezirksgericht Graz-Ost (BGO). Die Veränderungen wurden für die 105 Mitarbeiter:innen mit partizipativ geplanten, gesundheitsfördernden Maßnahmen positiv bewältigt. Stressfaktoren wurden reduziert und technische sowie psychomentale Kompetenzen im Umgang mit den neuen digitalisierten Arbeitsprozessen aufgebaut. Der Fokus lag auf den Herausforderungen der unterschiedlichen Altersgruppen (älterer und jüngerer Beschäftigten) und dem Ziel, diesen einen angemessenen Umstieg in die neuen Arbeitsmethoden zu ermöglichen. Herausforderungen, die im Laufe der Änderung der Arbeitsabläufe auftraten, wurden gemeinsam betrachtet und zielgruppenspezifische Maßnahmen zur besseren Bewältigung entwickelt. Die Einbeziehung aller war ein wesentlicher Faktor zum Gelingen des Projekts.
Ergebnisse und Fazit: Die Einführung des „digitalen Aktes“ wurde positiv begleitet, beim Aufbau von gesundheitsförderlichen Ressourcen auf organisationaler und persönlicher Ebene unterstützt, negative Belastungen reduziert. Dabei wurden sowohl die körperlichen Auswirkungen, die durch die vermehrte Bildschirmarbeit entstehen als auch die psychischen, mentalen und sozialen Herausforderungen, die digitalisierte Arbeitsprozesse mit sich bringen, thematisiert sowie die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ziel- bzw. Altersgruppen gefördert. Alle Mitarbeiter:innen wurden aktiv in die Gestaltung des Projekts und in die Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen eingebunden. Sie wurden sozial und mental gestärkt, damit sie sich den Anforderungen der neuen Arbeitsformen gesund gewachsen zeigten. Die Einführung von Digitallotsen und damit die Erweiterung der bereits vorhandenen BGF-Multiplikator:innen bildete einen besonderen Erfolg des Projekts. Zentrale Kooperationspartner im Projekt waren neben dem FGÖ als zentraler Fördergeber, die BVAEB und die ÖGK. Bestehende BGF-Strukturen wurden genützt, die Arbeitsmedizinerin, die Personalvertretung sowie die RichterInnen-Vereinigung einbezogen. Das Projekt wurde extern von der BGF-Expertin Mag. Pesserer begleitet.