Immer mehr Unternehmen erkennen, dass gesunde und motivierte Mitarbeiter/innen eine unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Erfolg sind. Gleichzeitig muss jedoch festgestellt werden, dass Maßnahmen unterschiedlichster Art unter dem Titel BGF subsummiert werden. Die Palette reicht dabei von ausschließlich im Verhaltensbereich angesiedelten Leistungen bis hin zu Angeboten, die eher dem Wellness-Sektor zuzuordnen sind.
Angesichts dieser Tatsache entwickelte die Nationale Kontaktstelle für Betriebliche Gesundheitsförderung, angesiedelt bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, ein dreistufiges Qualitätssicherungsmodell, mit Hilfe dessen ein einheitlicher und hoher Standard der BGF in Österreich gewährleistet und für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden soll:
Die 1. Stufe stellt dabei die BGF-Charta dar, eine Absichtserklärung, mit deren Unterzeichnung sich die Unternehmen den Grundsätzen der BGF verpflichten.
Auf der 2. Stufe können sich Betriebe, die bereits BGF umsetzen, um das BGF-Gütesiegel ansuchen. Ziel der Zuerkennung dieses Gütesiegels ist es, die Gesundheitsorientierung des Unternehmens zu vertiefen und öffentlich sichtbar zu machen.
Die 3. und somit letzte Stufe beinhaltet die Verleihung des BGF-Preises, mit dem herausragende Projekte der BGF öffentlichkeitswirksam prämiert werden.
Zur nachhaltigen Erfolgskontrolle des Qualitätssicherungsmodells wird eine externe Evaluierung durchgeführt. Diese fokussiert sich auf den Prozessverlauf beschränken und umfasst deshalb die praxisorientierte Überarbeitung und Bewertung der einzelnen Instrumente sowie deren Inanspruchnahme seitens der Betriebe.
Nähere Informationen zur Qualitätssicherung sowie zu Charta-Betrieben und Gütesiegelträgern stehen unter www.netzwerk-bgf.at zur Verfügung.