INFRA.vital

Beim gegenständlichen Antrag handelt es sich um ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsförderungsprojekt (BGF) einer Tochtergesellschaft des ÖBB Konzerns. Die ÖBB-Infrastruktur-Betrieb AG ist ein Österreich weit tätiges Unternehmen, das primär den Dienstleistungsbetrieb der ÖBB mit ca. 17.000 Mitarbeiter/innen sicherstellt. Da das Antrag stellende Setting einem Konzern zugehörig ist, kommt die am 21. März 2007 beschlossene Förderrichtlinie des FGÖ für BGF-Projekte von Konzernen zur Anwendung (ausschließlich Teilförderung der liquid entstehenden Prozesskosten eines Projektes).

Problemstellung und Anlass für das Projekt „INFRA.vital“ sind die Folgen massiver Umstrukturierungsprozesse im Konzern. Zielgruppe des Vorhabens sind primär die 17.000 Mitarbeiter/innen der Gesellschaft auf Ebene der Gesamtorganisation, wobei ein besonderer Fokus auf die Führung und ein weiterer auf Mitarbeiter/innen mit besonderen Bedürfnissen sowie auf benachteiligte und ältere Mitarbeiter/innen gelegt werden soll.

Das Projekt wird über einen Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt und folgt dem klassischen Kreislauf der modernen Betrieblichen Gesundheitsförderung: Nach Durchführung einer Mitarbeiter/innenbefragung mittels Fegol-Fragebogen (die Befragung ist nicht Teil der Förderung durch den FGÖ) werden in allen fünf Regionen des betrieblichen Aktionsgebietes klassische Gesundheitszirkelsitzungen, teilweise bereits moderiert durch interne, über das Ausbildungsprogramm des Fonds Gesundes Österreich qualifizierte Moderator/innen, stattfinden.
Ein von den Ergebnissen der Analysephase abgeleiteter Maßnahmenkatalog soll von der Steuerungsgruppe beschlossen und im Zuge der Umsetzungsphase realisiert werden. Neben einer externen Prozess- und Strukturevaluierung im Projektverlauf wird die Ergebnisevaluierung mittels einer zweiten Fegol-Befragung durchgeführt (die Befragung ist wieder nicht Teil der Förderung durch den FGÖ).

Die Nachhaltigkeitssicherung soll durch strategische, betriebspolitische und strukturelle Maßnahmen wie Qualifizierung einer ausreichenden Anzahl interessierter und engagierter Personen und Etablierung eines Gesundheitsausschusses sowie durch die Fassung entsprechender Managementbeschlüsse für die Integration der Betrieblichen Gesundheitsförderung in den Regelbetrieb, erfolgen.