Beim gegenständlichen Antrag handelt es sich um ein zweijähriges Projekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) einer Sozial- und Behinderteneinrichtung, die 157 Mitarbeiter/innen an 13 Standorten in 4 steirischen Bezirken beschäftigt. Die häufig belastenden Arbeitsbereiche der Vereinsbeschäftigten reichen von Familienberatung über sozialpsychiatrische Versorgung – Psychotherapie bis zu Tageswerkstätten, mobile Betreuung, Jugendwohlfahrt, etc.
Als Projektgrundlage wurde die BGF-Charta des Österreichischen Netzwerkes BGF unterzeichnet und ein Zieleworkshop umgesetzt. Das Projektkonzept soll über den klassischen BGF-Kreislauf mittels standardisierter Instrumente und bewährter Interventionen realisiert werden.
Im Rahmen der Analyse- und Planungsphase finden nach einem IMPULS-Test mehrere extern moderierte Gesundheitszirkelsitzungen und eine Klausur zur Detailplanung statt. In der Umsetzungsphase werden gesundheitsförderliche Maßnahmen angeboten und implementiert. Die Handlungsfelder sind u.a. Sozialkapital – „ZusammenArbeit und ZusammenFühren“, lebensphasenorientierte Entwicklungsperspektiven, verhältnispräventive Maßnahmen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, verhaltenspräventive Maßnahmen und Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Neben einer internen Maßnahmenevaluation findet im Projektverlauf eine Evaluation der Vereinsleitung statt, durchgeführt vom Institut für Begleitforschung Prof. Kallus. Dazu erfolgen eine schriftliche Befragung, ein Workshop mit dem Leitungsteam und eine anschließende Reflexion mit allen Mitarbeiter/innen. Zur Evaluation zu Projektende wird wiederum ein Reflexionsworkshop mit den Teilnehmer/innen der Gesundheitszirkel und des Projektteams durchgeführt. Die BGF-Aktivitäten sollen im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements nachhaltig weitergeführt werden.
Ein Austausch mit weiteren Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes der psychosozialen Vereine Steiermark wird angestrebt, eine Informationsvermittlung im Dachverband der Behindertenvereine und der Jugendwohlfahrtsträger avisiert.