AGORA

Projektbeschreibung:
AGORA baute auf dem vom “FGÖ” geförderten Projekt „Jugendliche Alkoholszenen“ auf, das die mangelhafte bis fehlende Kooperation der Berufsgruppen, die den öffentlichen Raum gestalten, aufgezeigt hatte. Ziel von AGORA war, zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von vier ausgewählten Zielgruppen im öffentlichen Raum beizutragen, der Schwerpunkt lag bei Polizei und Sozialer Arbeit. Ein kooperativ gestalteter öffentlicher Raum – so die Annahme – fördert das Wohlbefinden der Kooperierenden, wie auch der ihn Nutzenden, und die Steigerung des Wohlbefindens ist gemäß Konzepten der WHO als gesundheitsfördernder Faktor zu betrachten. Das Projektdesign war dem qualitativen Ansatz verpflichtet, als Erhebungsmethoden gelangten Beobachtung, Interviews, Inhaltsanalyse und Gruppendiskussionen zum Einsatz. Um den Unterschieden des öffentlichen Raumes und der Problemlagen in der Großstadt und in ländlich-kleinstädtischen Regionen gerecht zu werden, wurde AGORA in jeweils drei heterogenen Bezirken von Wien und Niederösterreich durchgeführt. Als Trägerorganisation fungierte das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung in Wien, Partnerorganisationen waren die Fachhochschulen St. Pölten und Campus Wien, deren Studierende unter Anleitung die Feldarbeit durchführten. Das Praxisprojekt begann bei einer Laufzeit von 3 Jahren im Mai 2012 und endete im Sommer 2015.
Ergebnisse und Fazit:
Die aktuelle Zusammenarbeit von Sozialer Arbeit und Polizei unterschied sich in den beiden Bundesländern erheblich: Die Kooperation war in Wien, wo die im öffentlichen Raum tätige Soziale Arbeit ausgebaut und diversifiziert ist, weit intensiver und vielfältiger als in Niederösterreich. In Niederösterreich dominierte die Polizei den öffentlichen Raum, ihre Aktivitäten waren auf junge Männer konzentriert. In den Kooperationsaufbau in NÖ wurde die Bezirkspolitik eingebunden, die sich als geeignete Schnittstelle für die Zusammenarbeit der beiden Zielgruppen erwies. Angesichts vielfältiger, aber auch unübersichtlicher Vernetzungen zeigten die Wiener Bezirkspolitiker hingegen beschränktes Interesse, in Kooperationsvereinbarungen einbezogen zu werden. Festzuhalten bleibt, dass - unabhängig von Vernetzungsbedarf und „Vernetzungsmüdigkeit“ auf Bezirksebene - Kooperationsvereinbarungen der strukturellen Verankerung und eines gesetzlichen Rahmens auf nationaler Ebene bedürfen.