
Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeit des Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) in seiner heutigen Form beruht auf einem eigenen Gesetz, dem 1998 beschlossenen Bundesges

Die Arbeit des Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) in seiner heutigen Form beruht auf einem eigenen Gesetz, dem 1998 beschlossenen Bundesges

Der FGÖ hat gemäß Gesundheitsförderungsgesetz (GfG) einen expliziten Auftrag zur „Aufklärung und Information der Bevölkerung über ve
Klaus Ropin
Mag. Dr., Leiter Fonds Gesundes Österreich
Barbara Fastner
Mag., ASKÖ Bundesorganisation, Referat für Fitness und Gesundheitsförderung
MIT Stimmrecht (Vorsitzende)
VORSITZ:
Der FGÖ orientiert sich am Gesundheitsbegriff und an den Grundprinzipien der Ottawa Charta (WHO 1986). Diese Grundprinzipien bilden seit den Anfängen der Gesundheitsförderung einen wichtigen Orientierungsrahmen bzw.
Gesundheitsförderung ist (in der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung 1986) definiert als Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie dadurch zur Stärkung ihr
Gemäß dem Gesundheitsförderungsgesetz (GfG 1998) ist der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) zuständig für Gesundheitsförderung und Primärprävention mit einem umfassenden (körperlich-psychisch-sozialen) Gesundheitsbegriff.
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind für den FGÖ besonders im Rahmen seiner Fördertätigkeit relevant.