Die geographische Reichweite eines Gesundheitsförderungsprojektes gibt an, in welchen (örtlichen) Gebieten die Zielgruppe erreicht wird oder werden soll.
Eine Angabe zum Standort der umsetzenden Organisation reicht nicht aus, im Antrag soll angegeben werden, in welchem Gebiet(en) die Zielgruppe tatsächlich angesprochen wird.
Hinweis hinsichtlich FGÖ-Anträge: In FGÖ-Förderprojekten werden geographische Gebiete genormt nach dem kurzen, deutschen Staats- oder Gebietsnamen erfasst (z. B. "Österreich" und nicht "Republik Österreich"). Eine Liste dieser Namen findet sich auf Wikipedia (Liste der Staaten der Erde).