Die Vergabe von Förderungen nach der Förderrichtlinie erfolgt nach Maßgabe der vom Kuratorium des FGÖ genehmigten Budgets und Arbeitsprogramme. Die Förderrichtlinie soll eine effiziente, transparente und an den Bedürfnissen der Gesundheitsförderung orientierte Förderungsvergabe durch den FGÖ sicherstellen.