„Aufklärung und Information“ ist eines der beiden im §1 des Gesundheitsförderungsgesetzes festgelegten Hauptziele, und deshalb ist die zielgruppengerechte Verbreitung von Informationen über gesundheitsfördernde Strukturen und Verhaltensweisen eine wesentliche Aufgabe des FGÖ.
Die Kommunikationsarbeit orientiert sich 2015 und darüber hinaus vorrangig an den Rahmen-Gesundheitszielen (siehe Kap. 1.2.6 bzw. Anhang), und trägt insbesondere zur Umsetzung des Ziels 3 „Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken“ bei.
Der FGÖ verfolgt seinen Auftrag, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung durch Information und Aufklärung zu verbessern, indem Kommunikationsmaßnahmen zielgruppengerecht in allen Schwerpunktbereichen gesetzt werden.
Zielgruppen der Kommunikationsarbeit sind zum einen die Bevölkerung, die mit niederschwelligen Informationsangeboten zu einem gesünderen Lebensstil motiviert werden soll. Zum anderen richtet sich eine zunehmende Zahl von Publikationen an Multiplikatorinnen/Multiplikatoren
FGÖ Arbeitsprogramm 2015 45
und Fachleute, denen auf Basis der bei den Aktivitäten des FGÖ gesammelten Erfahrungen die Chancen und Potenziale der Gesundheitsförderung vermittelt werden.
Basierend auf dem Kommunikationskonzept des FGÖ werden Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Unterstützung der Schwerpunkte des Jahres 2020, zu geförderten Projekten sowie zu Initiativen und Aktivitäten des FGÖ umgesetzt. Die Ziele sind dabei einerseits,
Inhalt, Qualität und Nutzen der Gesundheitsförderung für die Gesundheit der in Österreich lebenden Menschen zu veranschaulichen, und andererseits, darzustellen, wie die vielfältigen Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen des FGÖ zur Gesundheitsförderung beigetragen haben
und beitragen. Zudem wird Wissen zu verschiedensten Themen an die Bevölkerung vermittelt.