Gesundheitskompetente BGF

Gesundheitskompetenz bedeutet, Informationen rund um Gesundheit zu finden, zu verstehen und anwenden zu können. Dafür braucht es nicht nur die Fähigkeiten der Einzelnen, sondern auch klare und verständliche Angebote in Betrieben und Organisationen (Parker 2009; Pelikan et al. 2023). Unternehmen, die Gesundheitskompetenz fördern, machen es ihren Mitarbeitenden leichter, sich in der Fülle an Informationen und Angeboten zurechtzufinden und für ihre Gesundheit zu nutzen.

Es braucht daher eine Weiterentwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) hin zu einer BGF mit stärkerer Verankerung von Gesundheitskompetenz („Gesundheitskompetente BGF“). Diese „Next-Level-BGF“ bedeutet, dass Betriebe nicht nur gesundheitsfördernde Maßnahmen umsetzen, sondern auch zu gesundheitskompetenten Organisationen werden und die Gesundheitskompetenz ihrer Beschäftigten systematisch stärken. Aufgrund der zunehmenden Technologisierung der Lebens- und Arbeitswelt kommt der digitalen Gesundheitskompetenz eine besondere Bedeutung zu. Digitale Gesundheitskompetenz erweitert die allgemeine Gesundheitskompetenz, indem sie auf den Fähigkeiten zur Nutzung digitaler Medien aufbaut.

Die Vorteile der Integration von Gesundheitskompetenz in die BGF sind vielfältig: Eine hohe (organisationale) Gesundheitskompetenz stärkt nicht nur die individuelle Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten, sondern trägt auch zu einer resilienten, leistungsfähigen und zukunftsfähigen Organisation (sog. gesundheitskompetente Organisation) bei (Güttler/Kohls 2022; Kaluza/Junker 2022; Lindert et al. 2023; Marquardt/Mache 2025). Die Förderung der Gesundheitskompetenz im Betrieb als Bestandteil umfassender Gesundheitsförderungsprogramme kann zu geringeren Fehlzeiten, verbesserter Motivation und mehr Engagement und Bindung führen (Peschl/Schüth 2020; Winter/Seitz 2017). Mitarbeitende können (digitale) Angebote sicher nutzen, die Umsetzung gesundheitsförderlicher Maßnahmen wird effektiver und der Betrieb / die Organisation profitiert von einer Kultur, die Informationstransparenz, Selbstbestimmung und faire Zugänge zu Gesundheitsressourcen fördert. Das heißt: Gesundheitskompetenz macht die BGF nachhaltiger, wirksamer und an die Anforderungen der modernen Arbeitswelt angepasst.

Auf welchen Entwicklungen wird aufgebaut?

Sowohl im Regierungsprogramm der Republik Österreich als auch der Gesundheitsförderungsstrategie von Bund, Ländern und Sozialversicherung sowie im Rahmenarbeitsprogramm der Gesundheit Österreich und des FGÖ wird die Stärkung der Gesundheitskompetenz der österreichischen Bevölkerung angestrebt.

Die ÖPGK als Teil der Agenda Gesundheitsförderung unterstützt seit 2015 die Entwicklung und Etablierung von Gesundheitskompetenz in Österreich. Neben verschiedenen Instrumenten und Unterlagen stellt sie auch Daten zu Gesundheitskompetenz der Österreicher:innen zur Verfügung. Die Gesundheitskompetenz der der österreichischen Bevölkerung liegt im Vergleich mit anderen EU Ländern im Durchschnitt, jedoch zeigt sich, dass besonders Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss, in finanziell schwieriger Situation und mit chronischen Erkrankungen besondere Herausforderungen mit Gesundheitskompetenz haben (Griebler et al. 2021). Durch die Zunahme von digitalen Gesundheitsinformationen und E-Health-Angeboten bekommt digitale Gesundheitskompetenz eine immer stärkere Bedeutung. Die HLS19-Studie hat gezeigt, dass etwa 30 Prozent der Österreicher:innen, die das Internet in Bezug auf medizinische und gesundheitliche Fragen nutzen, Schwierigkeiten im Umgang mit digitalen Gesundheitsinformationen haben (Griebler et al. 2021; Straßmayr et al. 2022). Betriebe tragen Verantwortung dafür, Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Umgang für ihre Beschäftigten erleichtern – durch verständliche Kommunikation, transparente digitale Angebote, Schulungen und eine Kultur, die den reflektierten Einsatz von KI und digitalen Tools unterstützt.

(Digitale) Gesundheitskompetenz ist somit eine Schlüsselressource für Gesundheit im Betrieb. Die gesundheitskompetente BGF verbindet Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz, sodass Betriebe nicht nur Angebote bereitstellen, sondern ihre Mitarbeitenden auch befähigen, diese souverän und verantwortungsvoll zu nutzen. So entsteht eine neue Qualität der BGF, die den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt gerecht wird.

Der FGÖ hat den Transformationsprozess der Arbeitswelt früh aufgegriffen und stellt seit 2018 das Thema „BGF in der Arbeitswelt 4.0“ in den Mittelpunkt seiner Projektförderung. Ziel ist es, Betriebe dabei zu unterstützen, innovative Wege im Umgang mit Digitalisierung zu gehen und faire Gesundheitschancen für alle Beschäftigten zu sichern. In zahlreichen Projekten unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen wurden seither Konzepte entwickelt, begleitet und evaluiert, die zeigen, wie digitale Medien und Instrumente sinnvoll für die Gesundheitsförderung genutzt werden können. Die daraus gewonnenen Erfahrungen und Good-Practice-Beispiele sind im Praxisbuch „Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt 4.0“ (Lang 2022) dokumentiert.

Der Förderschwerpunkt des FGÖ liegt daher auf der Umsetzung zeitgemäßer Ansätze einer gesundheitskompetenten BGF – mit besonderem Fokus auf Digitalisierung, dem kritischen Umgang mit (digitalen) Gesundheitsinformationen, dem reflektierten Einsatz von KI sowie der Stärkung von organisationaler und individueller Gesundheitskompetenz.

Zielsetzung des Förderschwerpunkts

Die Zielsetzung des gegenständlichen Förderschwerpunkts liegt auf mehreren Ebenen:

  • Weiterentwicklung der BGF: Betriebe gestalten die Transformation hin zu gesundheitskompetenter BGF, um mit (digitalen) Gesundheitsinformationen, z. B. KI im Unternehmen, besser umgehen zu können.
  • Status-quo-Analyse der organisationalen und individuellen (digitalen) Gesundheitskompetenz: Identifikation von Stärken, Bedarfen und Potenzialen auf organisationaler und individueller Ebene.
  • Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Förderung von (digitaler) Gesundheitskompetenz in die Maßnahmen der BGF integrieren, wie z. B. Schulung von Mitarbeitenden im kritischen Umgang mit (digitalen) Informationen, Verbesserung des Zugangs zu Guter Gesundheitsinformation (GGI), Beurteilung von digitalen (Gesundheits-)Informationen, Verbesserung der betriebsinternen Kommunikation usw.

Welche Betriebe können einreichen?

Förderfähig sind österreichische Betriebe, unabhängig davon, ob die Betriebe gewinnorientiert oder gemeinnützig sind. Vorrangig können jene Betriebe gefördert werden, die das BGF-Gütesiegel des Österreichischen Netzwerks BGF (ÖNBGF) erhalten haben und sich in der Nachhaltigkeitsphase befinden. Zudem können Betriebe einreichen, die bereits in der Vergangenheit in der FGÖ-Förderschiene „Betriebliche Gesundheitsförderung“ mittels einer Förderung unterstützt wurden und ein BGF-Pilotprojekt oder -Nachhaltigkeitsprojekt abgeschlossen haben.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, die derzeit ein gefördertes BGF-Projekt laufen haben, das noch nicht abgeschlossen ist.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Es können Projekte von Betrieben gefördert werden,

  • die ein qualitätsgesichertes BGF-Nachfolgeprojekt sowohl nach den Leitprinzipien der Luxemburger Deklaration als auch den 15 Qualitätskriterien des ÖNBGF (ENWHP 2009; ÖNBGF 2025) umsetzen möchten und
  • die ein BGF-Pilotprojekt abgeschlossen haben, d. h. sich hinsichtlich BGF in der Nachhaltigkeitsphase befinden.

Die eingereichten Projekte sollen – bezogen auf die jeweilige Ausgangssituation und die Rahmenbedingungen des Unternehmens – Elemente enthalten, die die Entwicklung zu einer gesundheitskompetenten Organisation unterstützen:

Ableitung eines Umsetzungskonzepts, das – ausgehend von der BGF – die Entwicklung zu einer gesundheitskompetenten Organisation, insbesondere in Hinblick auf kritischen Umgang mit (digitaler) Gesundheitsinformation, beschreibt. Diese Beschreibung soll entlang der Aktivitäten und Methoden des BGF-Managementkreislaufs verlaufen: Vorbereitung – Status-quo-Analyse – Maßnahmenplanung – Umsetzung – Evaluierung und Nachhaltigkeit.

Status-quo-Analyse/Diagnose:

Status-quo-Analyse zu individueller und organisationaler Gesundheitskompetenz zur systematischen Erhebung des
Ist-Zustands organisationaler und (digitaler) Gesundheitskompetenz:

  • mittels Selbsteinschätzung der organisationalen Gesundheitskompetenz durch Führungskräfte und relevante
    Stakeholder:innen / Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Betrieb, wie z. B. Betriebsrat, Sicherheitsvertrauensperson,
    Präventivkräfte/-dienste (Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmedizin/-psychologie) etc.; ein Instrument wird zur Verfügung
    gestellt (ÖPGK 2020).
  • Für Betriebe mit 50+ Beschäftigten ist eine Erhebung der (digitalen) Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter:innen
    verpflichtend. Auch hier wird ein Befragungsinstrument HLS19‐Q12‐AT und ggf. HLS19‐DIGI‐AT zur Verfügung
    gestellt, das entweder in existierende Befragungen eingebaut werden kann (z. B: KombiAG-Fragebogen) oder separat
    (inkl. Fragen zur Soziodemografie und selbstgenerierten/anonymen Personencodes) erhoben werden kann
    (Anm.: auch ein Online-Befragungstool kann kostenlos zur Verfügung gestellt werden).
  • Für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten (Stichtag: Antragstellung) ist es optional, ob eine quantitative
    Erhebung oder qualitative Erhebung erfolgt (z. B. im Rahmen eines Workshops).

Maßnahmenplanung:

  • Die Zusammenfassung der Ergebnisse (interner Gesundheitsbericht) zum Status quo der organisationalen
    Gesundheitskompetenz und (digitalen) Gesundheitskompetenz der Beschäftigten als Grundlage für die Setzung
    von geeigneten Maßnahmen.
  • Die partizipative Erarbeitung von Feinzielen (nach SMART-Kriterien) des BGF-Projekts mit Fokus auf Fragestellungen der
    (digitalen) Gesundheitskompetenz unter besonderer Berücksichtigung von besonders vulnerablen Zielgruppen und
    Aspekten der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit (vgl. Weber et al. 2017; 2025).
  • Die Ableitung von geeigneten BGF-Maßnahmen zur Steigerung der organisationalen, aber auch der individuellen
    Gesundheitskompetenz, z. B. im Rahmen von Workshops/Gesundheitszirkeln mit einem repräsentativen Querschnitt von Mitarbeitenden (d. h. inkl. vulnerabler Beschäftigter) bzw. Abteilungen/Standorten.

Umsetzung:

Umsetzung von bewährten oder innovativen verhältnis- und verhaltensorientierten Maßnahmen zur Förderung der
organisationalen und individuellen Gesundheitskompetenz, wie z. B.

  • Schulung und Workshops von innerbetrieblichen Verantwortungsträgerinnen und -trägern (Geschäftsführung,
    Führungskräfte, BGF-/BGM-Projektleitung, Betriebsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen etc.) zu (digitaler)
    Gesundheitskompetenz
  • Identifikation/Ortung von bestehenden gesundheitsrelevanten Informationen im Betrieb und Analyse nach Kriterien der Guten Gesundheitsinformation (GGI): Optimierung derzeitiger und zukünftiger Informationen
  • Nutzung von GGI-konformen Gesundheitsinformationen und transparenten, zielgruppengerechten
    Kommunikationsformaten (Newsletter, Videos, Podcasts, Infografiken etc.)
  • Fort- und Weiterbildungen (Präsenz/E-Learning) und Verankerung in der Unternehmenskultur
    (Leitlinien, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren).

Evaluation:
Laufendes Monitoring der gesetzten Maßnahmen, begleitende Reflexion des gesamten Projektprozesses
(inkl. kontinuierlicher Verbesserung) und Evaluation der Projektwirkungen:

  • Für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden: zweite Mitarbeiterbefragung mittels standardisierter
    Erhebungsinstrumente (wie oben beschrieben, inkl. Fragen zur Wahrnehmung, Teilnahme und Bewertung
    von gesundheitskompetenten BGF-Maßnahmen)

Hinweis: Zur übergreifenden Evaluation des Förderschwerpunkts müssen dem FGÖ die individuellen Befragungsdaten von erster
und zweiter Befragung der Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden (in Dateiformaten wie z. B. Excel, SPSS).

Auf welche Hilfestellungen kann zurückgegriffen werden?

Leitfäden für die Entwicklung des Betriebs zu einer gesundheitskompetenten Organisation:
um Gesundheitskompetenz in Organisationen zu implementieren
um gesunde Entscheidungen in der Lebenswelt Betrieb zu erleichtern
um die Methode der Selbsteinschätzung kennenzulernen

Hintergrunddaten zur Gesundheitskompetenz in Österreich:
Factsheet zu Empfehlungen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in Österreich auf Basis der Ergebnisse aus der
österreichischen Gesundheitskompetenzerhebung HLS19-AT

Tools zur Orientierung bei der Maßnahmenplanung:
Die Toolbox der ÖPGK
Checkliste, um die Qualität und Vertrauenswürdigkeit von schriftlichen Gesundheitsinformationen einschätzen zu können
Ergebnisse und Lernerfahrungen von bisherigen geförderten Projekten

Weitere Hilfestellungen:

  • Einschlägige Fort- und Weiterbildungen, z. B. aus dem FGÖ-Seminarprogramm BGF-Know-how für Betriebe
  • Seitens des FGÖ wird in der Vorprojektphase bei der Konzipierung des Projekts ein Erstkontakt zur Klärung der Förderfähigkeit und Schwerpunkte empfohlen (siehe Kontaktinformationen). Zur weiteren Detailplanung können interessierte, förderfähige Betriebe vor Einreichung des Projekts eine kostenlose, aber kontingentierte Konzeptberatung seitens ÖPGK durch themenkompetente Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen.

Fristen, Termine und Einreichprozedere

Die Projektanträge können laufend ab dem 1. Jänner 2026 bis zum 31. Oktober 2026 beim FGÖ eingereicht werden. In der
Budgetkalkulation sollen alle projektrelevanten Kosten (sog. Gesamtprojektkosten) aufgeführt werden, d. h., es müssen auch
nicht förderbare Kosten des beantragten Projekts kalkuliert werden.

Ansuchen um Förderung erfolgen ausschließlich online über das Online-Antragstool des FGÖ. Dazu benötigen Antragsteller:innen
entsprechende Zugangsdaten (Benutzername, Passwort), die über einen Registrierungsprozess zu definieren sind. Förderansuchen im Rahmen dieses Schwerpunkts müssen unter der Projektkategorie „Gesundheitskompetente BGF“ eingereicht werden.

Wie ist der Ablauf eines Förderprojektes?

1. Erstkontakt mit FGÖ: telefonisch oder per E-Mail mit Informationen über das geplante Projektvorhaben
2. Evtl. Vermittlung einer vertiefenden Beratung zur Konzeptentwicklung
3. Einreichung Antrag + Unterschriftenblatt: laufend
4. FGÖ-Begutachtung und Förderentscheid: ca. 2–3 Monate, spätestens bis Jahresende 2026
5. Fördervereinbarung (unterzeichnet v. Fördernehmer:in und FGÖ)
6. Auszahlung der 1. Teilrate: nach Retournierung der Fördervereinbarung (innerhalb von 30 Tagen)
7. Controllingbericht, Endbericht und Endabrechnung
8. Auszahlung der Restrate: nach Abnahme des Controlling- und Endberichts sowie der Endabrechnung

Welcher Zeitrahmen und welches Budget steht zur Verfügung?

Die Fördersumme pro Projekt beträgt maximal € 40.000,00. In der Budgetkalkulation sollen alle projektrelevanten Kosten (sog.
Gesamtprojektkosten) angeführt werden, d. h., es müssen auch nicht förderbare Kosten des beantragten Projekts kalkuliert
werden. Die Projektdauer beträgt zwischen 12 und 24 Monate. Das beantragte Umsetzungsprojekt kann mit folgendem Förderpaket unterstützt werden:

  • Die Personalkosten des internen (operativen) Projektleiters bzw. der internen (operativen) Projektleiterin sind bis zu einem
    Betrag von maximal € 14.000,00 anerkennbar und förderbar.
  • Zur Unterstützung bei der Durchführung des Projekts wird die externe Projektbegleitung im Rahmen von maximal sechs
    Beratertagen à € 1.400,00 (maximal € 9.000,00 inklusive € 600,00 Reisekosten) durch BGF-Beratende gefördert. Der
    Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung ist zu erbringen (Anm.: Empfohlen werden nachgewiesene Qualifikationen
    im Bereich Gesundheitskompetenz).
  • Befragung und Maßnahmen können bis zu einem Betrag von maximal € 15.000,00 gefördert werden. Bei der Förderung
    von Maßnahmenkosten ist zu beachten, dass Workshops, Kurse und Seminare für die Zielgruppe/Belegschaft zu
    projektrelevanten Themen, wie z. B. gesundheitskompetente Führungskultur (Gesprächskultur), Wissenstransfer,
    Gesundheitskompetenz, Kommunikation, Chancengerechtigkeit, Resilienz, förderbar sind.
    • Anm.: Unter dieser Kostenart können auch Befragungen der Mitarbeiter:innen zu Beginn und am Ende des
      Projekts gefördert werden.
    • Hinweis: Die Übernahme von Kosten für Infrastrukturanschaffungen und für die Anschaffung von Anlagegütern,
      z. B. zur Gestaltung eines Fitnessraums, eines Ruheraums, von Hard- und Software und Ähnlichem mehr, sind
      innerhalb dieser Pauschale in der BGF-Förderschiene nicht vorgesehen.
    • In jedem Fall ist jede geplante Maßnahme für die Förderung im Rahmen der Maßnahmenpauschale durch den
      Fördergeber vor Umsetzung zu genehmigen und spätestens mit dem Controllingbericht ein Maßnahmenkatalog
      vorzulegen. Im Endbericht müssen die Maßnahmen strukturiert, mithilfe einer Vorlage, beschrieben werden.
  • Zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung innerbetrieblicher Akteurinnen und Akteure (z. B. Projektleitung,
    Führungskräfte, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) stellt der FGÖ einen Betrag von maximal € 2.000,00 zur
    Verfügung. Es kann sich dabei z. B. um einschlägige Fort-/Weiterbildungen aus FGÖ-Seminarprogrammen oder
    einschlägige Konferenzen handeln.
  • Empfohlen wird eine Selbstevaluation des Projekts, z. B. unterstützt durch die externe Projektbegleitung.
    Das Grobkonzept für die Evaluation soll bereits im Förderantrag beschrieben sein. Falls eine externe Evaluation
    angestrebt wird, müssen nach der Förderzusage ein oder mehrere Angebote eingeholt werden und der Zuschlag
    für ein Evaluationskonzept muss nachvollziehbar begründet werden.
    • Hinweis: Zu wissenschaftlichen Zwecken werden die geförderten Projekte übergreifend durch den FGÖ
      evaluiert, z. B. unter Berücksichtigung der durchgeführten Befragungen mit den zur Verfügung gestellten
      Erhebungsinstrumenten (siehe oben). Die Fördernehmer:innen verpflichten sich außerdem, für die vom
      FGÖ durchgeführte externe Evaluation (z. B. in Form einer Kurzbefragung) zur Verfügung zu stehen.

Übersicht Förderpaket

  • Personalkosten für die interne, operative Projektleitung (andere Personalkosten sind prinzipiell anerkennbar, jedoch nicht förderbar) max. € 14.000,00
  • Externe Projektbegleitung, (BGF-Beratung mit Fokus auf Gesundheitskompetenz i. H. v. max. 6 Tagen
    à € 1.400,00 inkl. € 600,00 Reisekosten) max. € 9.000,00
  • Befragung und Maßnahmen (inkl. Dokumentation) max. € 15.000,00
  • Fort-/Weiterbildung zur internen Qualifizierung/Kompetenzentwicklung  max. € 2.000,00

Summe max. € 40.000,00

Wo kommen Betriebe weitere Informationen und Unterstützung?

Die ÖPGK bietet Informationen zu Gesundheitskompetenz im Rahmen von verschiedenen Schwerpunkten. Die „Gute Gesundheitsinformation“, „Rahmenbedingungen in Organisationen und Settings“ sowie „Bürger- und Patientenempowerment“ sind
dabei die relevantesten für den Förderschwerpunkt. Der Schwerpunkt „Messung der Gesundheitskompetenz“ bietet außerdem
Daten zu Gesundheitskompetenz der Östereicher:innen und die ÖPGK Toolbox stellt verschiedene Maßnahmen zusammen.
Die Förderzusage berechtigt die Betriebe zur Aufnahme als Mitglied in die Österreichische Plattform Gesundheitskompetenz.
Empfohlen wird eine Kooperation mit dem ÖNBGF und der jeweiligen BGF-Servicestelle.

Nähere Informationen zum BGF-Förderprogramm erhalten Sie von;

Dr. Gert Lang / Gesundheitsreferent BGF, 01/895 04 00-210, Gert.Lang@goeg.at

Sabrina Kucera, Health Expert für Betriebliche Gesundheitsförderung, 01/895 04 00-280, Email: sabrina.kucera@goeg.at

Bettina Grandits, MBA / Fördermanagerin, 01/895 04 00-727, Bettina.Grandits@goeg.at