Bildungseinrichtungen - Ziele in den Jahren 2024-2028

Die folgenden Ziele wurden im Rahmenarbeitsprogramm 2024-2028 für diesen Zeitraum festgelegt:
 

  • Bildungsstandorte und deren Schulleiter:innen, Lehrkräfte, unterstützendes Personal sowie Berater:innen an Schulen sind befähigt, Ressourcen zur psychosozialen Gesundheit wie Lebenskompetenzen/sozial-emotionale Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu fördern und nachhaltige Prozesse und Strukturen zur Stärkung der psychosozialen Gesundheit von jungen Menschen und deren Betreuungspersonen wie Pädagoginnen und Pädagogen aufzubauen.  Schulleiter:innen sind in ihrer Rolle als Führungskräfte gestärkt.
  • Aufbauend auf den Empfehlungen des 2023/2024 entwickelten Aktionsplans für die psychosoziale Gesundheit junger Menschen erhalten insbesondere junge Menschen mit besonderen Belastungen bzw. solche, die einer vulnerablen Gruppe angehören, im Rahmen von Förderprojekten gesundheitsfördernde Unterstützungsangebote. 
  • Die Initiative “Kinder essen gesund” liefert Beiträge zur Verbesserung der Ernährung von Kindern und Jugendlichen und zur Steigerung von deren Ernährungskompetenz. Auch Kompetenzen hinsichtlich Klimaschutz bzw. Ökologie, Digitalisierung, (digitale) Gesundheitskompetenz und Kompetenzen im Umgang mit Krisen sind bei diesen Zielgruppen im Setting Schule gestärkt.  
  • Pädagoginnen und Pädagogen sowie Verantwortliche der Gemeinschaftsverpflegung sind befähigt, gesunde Ernährung in den Bildungseinrichtungen zu forcieren und zu verankern. 
  • In Bildungseinrichtungen sind Verhältnisse und Strukturen hinsichtlich einer gesunden und klimafreundlichen Ernährung weiter auf- und ausgebaut. Nationale Empfehlungen, wie die „Leitlinie Schulbuffet“ sowie die „Österreichische Empfehlung für das Mittagessen im Kindergarten“ und die „Österreichische Empfehlung für das Mittagessen in der Schule“, werden angewendet. Hinsichtlich Bewegungsförderung in Bildungseinrichtungen wird vorrangig auf nationale Entwicklungen und Programme (z.B. Die Tägliche Bewegungseinheit) verwiesen.