Projekt-Call: "Wohlfühlzone Schule - Psychosoziale Gesundheit und (Cyber-)Mobbingprävention an Schulen“

Inhaltsverzeichnis

Logoleiste der Kooperationspartner

 

 

Der Fonds Gesundes Österreich veröffentlichte  im Frühjahr 2019 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) eine Einladung zur Projekteinreichung (Projekt-Call): „Psychosoziale Gesundheit und (Cyber-)Mobbingprävention an Österreichischen Schulen“. Insgesamt wurden daraufhin vier Projekte mit Start Herbst 2019 von Pädagogischen Hochschulen in Österreich eingereicht.

Für das Jahr 2020 ist ab sofort eine Einreichung zum gleichen Thema und Schwerpunkt möglich.

Das gemeinsam geplante Programm, das auf der Nationalen Strategie zur schulischen Gewaltprävention basiert, verfolgt folgende Ziele:

Strategische Ziele

1. Förderung der psychosozialen Gesundheit und des Wohlbefindens von Schülerinnen und Schülern

2. Reduktion von (Cyber-)Mobbinghandlungen an österreichischen Schulen

3. Förderung des Verbleibs von Jugendlichen in Bildungsprozessen (Reduktion der Drop-Out-Rate)

Gegenstand des Projektes

Niederschwellige Gewalt- und Mobbingprävention verstehen wir als Förderung der psychosozialen Gesundheit aller Beteiligten im Lebensraum Schule. 

Zentrale Aspekte hierbei sind die Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen, die Bedeutung ressourcenorientierter Beziehungsgestaltung in Bezug auf die Persönlichkeitsstärkung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Empathiefähigkeit sowie die Ermöglichung zum Wechsel der Perspektiven, die Förderung prosozialer Verhaltensweisen in Gruppen, der Aufbau einer Vereinbarungskultur und die mögliche Anpassung von Unterrichtssettings. 

Mobbingprävention beginnt mit der Sensibilisierung zu Formen von Gewalt, dem Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses von nicht erwünschten, schädigenden Handlungsweisen. In der Folge können auf bereits vorhandene (ressourcenorientierte) Ansätze am Schulstandort aufbauende, präventive Maßnahmen umgesetzt werden, die Gewalt oder Mobbing nachhaltig verhindern bzw. erschweren können.

Die große Wirksamkeit dieser Maßnahmen beruht darauf, dass sie – ohne (in den Klassen) direkt von „Mobbingprävention“ sprechen zu müssen – Rahmenbedingungen für ein ressourcenorientiertes und einander stärkendes Klima in der Klasse und Schule gestalten helfen, das Orientierung, Halt und klare Rahmenbedingungen eines förderlichen Miteinanders setzt. Sie gliedern sich in personenbezogene, gruppenbezogene und strukturelle Maßnahmen und sind in großem Ausmaß direkt in der Unterrichtsarbeit – ohne besonderen zusätzlichen Aufwand – einsetzbar. 

Je eingereichtem Projekt soll an 15-25 Schulen ein standortspezifischer Schulentwicklungsprozess geplant und begleitet werden. Ziel ist die Erweiterung der Kompetenz in der Förderung psychosozialer Gesundheit und (Cyber-)Mobbingprävention sowie der Aufbau diesbezüglicher Kapazitäten am jeweiligen Schulstandort. Ein verbindlicher Rahmen hierfür ist in den detaillierten Call-Bedingungen beschrieben.

Dauer

2 Jahre

Projektstart der aus dem Call 2019 resultierenden Projekte frühestens Oktober 2019

Projektstart der aus dem Call 2020 resultierenden Projekte frühestens Oktober 2020

Einreichende Organisationen

Projekteinreichende Organisationen sollen vor allem Pädagogische Hochschulen sein. Gesundheitsfördernde Einrichtungen mit Expertise in der Schulischen Gesundheitsförderung bzw. Prävention können auch in Abstimmung/Kooperation mit einer pädagogischen Hochschule einreichen.

Regionale Vernetzungsarbeit von Pädagogischen Hochschulen und gesundheitsfördernden Einrichtungen im Bundesland, Einbeziehung von Expert/innen

Regionale Einrichtungen, die bereits zu schulischer Gesundheitsförderung oder (Cyber-)Mobbingprävention aktiv sind, sollen über das Projekt informiert und einbezogen werden, entweder in Form einer kooperativen Einreichung oder auch in Form von Vernetzungstreffen oder Gremien (z.B. Beirat). Im Antrag soll dargestellt werden, wie diese Kooperation genau geplant ist.

Weitere Referent/innen und Berater/innen für fachlichen Input bzw. zur Prozessbegleitung können an den Schulen in Abstimmung mit den Richtlinien der Gesamtprojektkoordination (FGÖ) eingesetzt werden.

Unterstützung durch den Fördergeber

Den projekteinreichenden Organisationen steht eine Projektberatung und –begleitung zur Verfügung. Diese unterstützt insbesondere bei der Antragstellung, der Gestaltung der Fortbildungen (Curriculum) und berät inhaltlich zur Umsetzung der Maßnahmen. Einmal jährlich wird ein Vernetzungstreffen zum Erfahrungsaustausch mit den geförderten Projekten organisiert. Ein „Referent/innenpool“ mit regionalen Expert/innen wird in Kooperation mit den projekteinreichenden Organisationen entwickelt. Auf der Projektwebsite werden wesentliche wissenschaftliche Hintergründe und praktische Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Gemeinsames Konzept

Die Umsetzung soll die Kriterien und inhaltlichen Vorgaben des Projektcalls erfüllen und auf die Inhalte der folgenden Kerndokumente aufbauen: 

  • "Handreichung Mobbingprävention im Lebensraum Schule"
  • Film des ÖZEPS "Mobbing?" und das dazugehörige Begleitheft zum Film 
  • "Mobbing an Schulen"

Gemeinsamer Titel, Logo

Im Falle einer Förderung sollen die Projekte den Initiativentitel "Wohlfühlzone Schule" zumindest als Teil des Titels verwenden (dieser kann gerne erweitert werden). Ebenso soll das gemeinsame Logo der Initiative und des FGÖ verwendet und bei Kommunikationsmaßnahmen und Veröffentlichungen mittransportiert werden.

Umfang, Budget, Finanzierung

Im Jahr 2019 ermöglichte der Projekt-Call die Förderung von maximal 4 Projekten. Im Jahr 2020 können maximal 5 Projekte gefördert werden, die standortspezifische Schulentwicklungsprozesse an jeweils mind. 15 und max. 25 Schulen umfassen. (Die Anzahl ist abhängig von der Intensität der Begleitung und Größe der Schulen).

Max. 5 Projekte können im Jahr 2020 gefördert werden.

Der Förderbetrag des FGÖ beträgt max. 2/3 der Summe der Gesamtprojektkosten und

  • max. € 50.000,-.

Die Gesamtprojektsumme beträgt inkl. Eigenmittel somit bei einer Fördersumme von € 50.000,-- zumindest € 75.000,--. Der Rest soll durch Eigenmittel (auch Personalkosten) oder Drittmittel abgedeckt werden.

Fristen und Zeitplan

Einreichfrist für den Call im Jahr 2019 war spätestens der 15. Juli 2019. Für den erneuten Projekt-Call im Jahr 2020 wird eine Einreichung bereits ab Jänner 2020 möglich sein. Das Ende der Einreichfrist wird zeitgerecht bekannt gegeben. Die Projektlaufzeit für den neuen Call beginnt frühestens mit 1. Oktober 2020.

Detaillierte Informationen zum Projekt-Call

Alle wichtigen Detailinformationen entnehmen Sie bitte den folgenden Downloads:

Detailinformation zum Projekt-Call Wohlfühlzone Schule (PDF)

Evidenz Projekt-Call Wohlfühlzone Schule (PDF) 

 

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Bitte informieren Sie uns, bevor Sie einen Antrag ausfüllen, dass Sie eine Einreichung planen! Wir vermitteln Ihnen ein kostenloses Coaching dazu. Kontaktieren Sie:
 

Portraitfoto Gerlinde Rohrauer-NäfMag.a Gerlinde Rohrauer-Näf, MPH

Geschäftsbereichsleiter-Stv.in
Gesundheitsreferentin Thema: Psychosoziale Gesundheit

+43 1 895 04 00-719
gerlinde.rohrauer@goeg.at

 

 

 

 

Portraitfoto Sandra Winkler

Mag. (FH) Sandra Winkler
Fördermanagerin

+43 1 895 04 00 -739
sandra.winkler@goeg.at