GÖG-Colloquium | Nachhaltige Verankerung von Gesundheitsförderung in Österreich - Beitrag der Legistik

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Internationale Beispiele und Ansatzpunkte in der österreichischen Gesetzgebung

Seit der umfassenden Auseinandersetzung mit dem Thema Gesundheitsförderung im Rahmen der ersten internationalen Konferenz der WHO in Ottawa im Jahr 1986 fand das Konzept der Gesundheitsförderung Eingang in eine Vielzahl internationaler Dokumente und nationaler Rechtsordnungen. Auch in der österreichischen Legistik sind insbesondere seit den 1990er-Jahren Gesundheitsförderungsbestrebungen erkennbar. Ziel der im Rahmen eines GÖG-Colloquiums präsentierten Studie ist es, ebendiese Rahmenbedingungen der österreichischen Legistik zu sammeln und mithilfe eines Rechtsvergleichs mit drei ausgewählten Nationen Ideen zur nachhaltigen Verankerung von Gesundheitsförderung in der Legistik zu entwickeln.

Mag.Klara Doppler ist Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Ludwig Boltzmann Institute Digital Health and Patient Safety (LBI DHPS). Sie unterrichtet an der Universität Wien und der Medizinischen Universität Wien. Mit den legistischen Aspekten von Gesundheitsförderung und Prävention setzt sie sich seit 2021 auch im Rahmen ihres laufenden Doktoratsstudiums an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien auseinander. 

Dr.in Maria Kletečka-Pulker ist Scientific Host Director des Ludwig Boltzmann Instituts Digital Health and Patient Safety (LBI DHPS). Außerdem ist sie stellvertretende Leiterin, Geschäftsführerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) sowie Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes. 

Begrüßung und Moderation
Mag.a Gerlinde Rohrauer-Näf, MPH
Leitung Kompetenzzentrum Zukunft Gesundheitsförderung
Fonds Gesundes Österreich

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung via Zoom

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und ersuchen um Online-Anmeldung.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte news@goeg.at.